Neubepflanzung sollen Mieter zahlen....rechtens?

  • Hallo.

    Bin das erste mal hier und hab ganz dringend eine Frage.

    Ich wohne in einem 6 Parteien Haus. Vorriges jahr wurde vor unserem Haus ein Baum gefällt und kurz danach ein neuer gepflanzt.

    Vor einigen Tagen bekamen wir die Betriebskostenabrechnung. In dieser steht das wir den neuen Baum (ca. 450,-) bezahlen sollen, geteilt durch 6 versteht sich.

    Ist das rechtens?

    Benannt wird es unter Gartenpflege. Für mich gehört jedoch dazu zb. Rasen mähen, Hecke verschneiden, mehr ansich nicht, schließlich wollten wir weder das der erste Baum gefällt wird, noch das ein neuer gepflanzt wird.

    Wie ist also die Rechtslage?

    Vielen dank für Antwort.

    Lieben gruß

  • Hi Baby06,

    ich WÜRDE so sagen:
    Muss der alte Baum entfernt werden, bspw. aus Altersgründen und wird durch einen neuen ersetzt, sind die Kosten umlegbar.
    Stellt der neue Baum jedoch eine Erweiterung (oder "Investition") dar, dann nicht.

  • Zu den Kosten der Gartenpflege zählen die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, also alle regelmäßig wiederkehrenden Maßnahmen zur Pflege. Wobei regelmäßig gerade bei Bäumen und Sträuchern schwer in einen Zeitraum zu setzen ist....

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