Erhöhung der Nebenkostenpauschale wegen des Mindestlohngesetzes

  • Hallo alle zusammen,

    gestern habe ich einen Brief von meiner Hausverwaltung bekommen (siehe Foto

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    ).
    Niemand von meinen Freunden hat so was bekommen, und außerdem, solche Formulierung (alles ist verteuert) finde ich, ehrlich gesagt, zu vage.
    Und wie viel haben unsere Reinigungskraft und Hausmeister vorher verdient, sodass jetzt müssen wir sogar +10 Euro zahlen?

    Was soll ich tun?
    Vielen Dank im Voraus!

  • Wenn die in dem Anschreiben aufgeführten Vereinbarungen tatsächlich bestehen und im Mietvertrag vereinbart sind, dann wäre dagegen nichts zu sagen.

    Lediglich die Begründung für die Erhöhung erscheint mir ein wenig dünn. Das könnte man aber vor Ort selbst überprüfen.


  • Niemand von meinen Freunden hat so was bekommen, und außerdem, solche Formulierung (alles ist verteuert) finde ich, ehrlich gesagt, zu vage.

    Möglicherweise haben Ihre Freunde andere Mietverträge.

    Zitat

    Und wie viel haben unsere Reinigungskraft und Hausmeister vorher verdient, sodass jetzt müssen wir sogar +10 Euro zahlen?

    Da ist bei vielen etwas nicht ganz gesetzeskonform gelaufen. Jetzt werden die Bezahlungen und Versicherungen von staatlicher Stelle geprüft und da verteuert sich manches.

  • Hallo Leo_,

    ein grundsätzlicher Anstieg der Kosten, insbesondere bei gering entlohnten Dienstleistungen ist durchaus nachvollziehbar. Auch sind andere Betriebskosten angestiegen, so dass ich die Erhöhung um 10 Euro pro Monat nicht so kritisch sehen würde.

    Am Ende sind die 10 Euro doch nur eine Erhöhung der Vorrauszahlung und keine echte Mieterhöhung. D. h. wenn die Kosten am Ende nicht so stark steigen, wie von der Verwaltung vermutet, dann kriegst du den Überschuss wieder. Ich denke für viele ist das besser, als bei der Abrechung eine dicke Nachzahlung zu haben.

    Du kannst das doch schon anhand der alten BK-Abrechnungen nachvollziehen. Hast du bisher immer etwas wieder bekommen, oder mußtest du nachzahlen?

    Ich würde hier nicht so ein Fass aufmachen. Geht ja nicht um Riesenbeträge und wird ja wieder verrechnet.

    Gruss
    H H


    Wenn sich die Kosten

  • Na super, sie antworten nicht.
    Soll ich sie noch mal anschreiben? Oder wenn sie nicht antworten, dann ist es nicht mein Problem?


    Die wollen es wohl drauf ankommen lassen (Unsere Gerichte warten auf Arbeit...). Ich würde nochmals per Einwurfeinschreiben eine nachvollziehbare Erklärung erbitten.

  • Danke für die Antwort!
    Ich bekomme keine Abrechnungen, da ich Pauschale zahle. Deshalb will ich nicht ohne Erläuterung mehr zahlen :)

    Oh, das habe ich überlesen. Dann war das natürlich Quatsch was ich geschrieben habe.

    In dem Fall ist eine etwas bessere Erläuterung natürlich erforderlich. Ich weiß nicht, wann du die letzte Erhöhung bekommen hast und ob die Erhöhung gem. Mietvertrag überhaupt zulässig ist, aber bei den Betriebskosten hat sich in den letzten Jahren so einiges getan.

    Gruss
    H H

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