Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Betriebskosten abrechnung.
Ich hatte bis zum 31.06.2014 eine kleine Studentenwohnung mit 43m² gemietet. Der Vermieter hat bei meinem Auszug 100€ der Kaution einbehalten für die Nebenkosten abrechnung.
Nun kam die Abrechnung und ich soll 70€ nachzahlen. Also insgesamt 170€ nachzahlung für die Heizung. Abrechnungszeitraum 1.11.2013 bis 31.10.2014 wobei Nutzung halt bis zum 31.06.2014 war.
Jetzt ist aus der Heizungs ablesung nicht genau zu erkennen ob diese nach meinem Auszug abgelesen wurde. Ich glaube nicht. Ausserdem stand die Wohnung 3 Monate über den Sommer leer.
An den Heizkörper waren solche alten Verdampfungs dinger angebracht.
Da ich selber relativ wenig heize und auch oft garnicht zuhause war bin ich über die Nachzahlung natürlich erschrocken.
Hab schon gelesen das der Vermieter zu einer zwischenablesung verpflichtet ist.
Ausserdem habe ich 47,01€ für eine Zwischenablesung auf der rechnung. Diese darf der Vermieter laut meinen Infos auch nicht auf den Mieter schieben.
Fakt ist das ich für 8 Monate bei einer 43m² Wohnung über 411€ Heizkosten habe....finde ich irgendwie happig oder nicht?
Würde mich über Antworten und tipps zu der Sachlage freuen.
Gruß
Matthias