Heizkosten enorm hoch nach auszug

  • Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich meiner Betriebskosten abrechnung.
    Ich hatte bis zum 31.06.2014 eine kleine Studentenwohnung mit 43m² gemietet. Der Vermieter hat bei meinem Auszug 100€ der Kaution einbehalten für die Nebenkosten abrechnung.
    Nun kam die Abrechnung und ich soll 70€ nachzahlen. Also insgesamt 170€ nachzahlung für die Heizung. Abrechnungszeitraum 1.11.2013 bis 31.10.2014 wobei Nutzung halt bis zum 31.06.2014 war.
    Jetzt ist aus der Heizungs ablesung nicht genau zu erkennen ob diese nach meinem Auszug abgelesen wurde. Ich glaube nicht. Ausserdem stand die Wohnung 3 Monate über den Sommer leer.
    An den Heizkörper waren solche alten Verdampfungs dinger angebracht.
    Da ich selber relativ wenig heize und auch oft garnicht zuhause war bin ich über die Nachzahlung natürlich erschrocken.

    Hab schon gelesen das der Vermieter zu einer zwischenablesung verpflichtet ist.

    Ausserdem habe ich 47,01€ für eine Zwischenablesung auf der rechnung. Diese darf der Vermieter laut meinen Infos auch nicht auf den Mieter schieben.

    Fakt ist das ich für 8 Monate bei einer 43m² Wohnung über 411€ Heizkosten habe....finde ich irgendwie happig oder nicht?


    Würde mich über Antworten und tipps zu der Sachlage freuen.

    Gruß
    Matthias

  • Aus Ihren Angaben kann man nichts konkretes schlußfolgern. Das geht nur wenn Sie die Abrechnung hier einstellen.

    Aus Erfahrung weiß ich, das niemand heizt und dafür die Kosten extrem hoch sind. Das ist nur Geschwätz und kann auch nur mit Bla-bla beantwortet werden. Das wollen Sie sicher nicht. Also immer Fakten hier einstellen.

  • Hallo Matthias,

    "Ich hatte bis zum 31.06.2014 eine kleine Studentenwohnung mit 43m² gemietet."
    - OK, also Nutzungszeit (=Mietzeit?) war 01.11.2013-30.06.2014.

    "Der Vermieter hat bei meinem Auszug 100€ der Kaution einbehalten für die Nebenkosten abrechnung."
    - Das ist soweit erst mal korrekt.

    "Nun kam die Abrechnung und ich soll 70€ nachzahlen. Also insgesamt 170€ nachzahlung für die Heizung."
    - Beträge sind relativ, es kommt auf die Gesamtbeträge an, nicht auf Voraus- und Nachzahlungen.

    "Abrechnungszeitraum 1.11.2013 bis 31.10.2014 wobei Nutzung halt bis zum 31.06.2014 war. Jetzt ist aus der Heizungs ablesung nicht genau zu erkennen ob diese nach meinem Auszug abgelesen wurde. Ich glaube nicht. Ausserdem stand die Wohnung 3 Monate über den Sommer leer."
    - Jetzt kommen wir dem Casus knacktus schon näher. War Mietvertragsende der 30.06.2014? Ich nehme jetzt mal an JA.

    "An den Heizkörper waren solche alten Verdampfungs dinger angebracht."
    - Die sind immernoch genehmigt - es sei denn, es sind Uralt-Teile. Sie haben ja auch eine "Kaltverdunstung", egal, ob der HK kalt oder warm ist. Ist Dir sicherlich bekannt.

    "Da ich selber relativ wenig heize ... "
    - JEDER Beschwerdeführer ist diesbzgl. erschrocken... "Ich habe ja fast garnicht geheizt..."

    "Hab schon gelesen das der Vermieter zu einer zwischenablesung verpflichtet ist."
    - Nein, ist er nicht.

    "Ausserdem habe ich 47,01€ für eine Zwischenablesung auf der rechnung. Diese darf der Vermieter laut meinen Infos auch nicht auf den Mieter schieben."
    - Nicht Infos zählen, sondern klare mietvertragliche Vereinbarungen. Steht's bei Dir drin?

    "Fakt ist das ich für 8 Monate bei einer 43m² Wohnung über 411€ Heizkosten habe....finde ich irgendwie happig oder nicht?"
    - Naja... - Kommt ja auf diverse Parameter an...

    Anscheinend bzw. mglw. wurden Dir 12 Monate berechnet. Aber auch hier gibt es eine rechtlich wasserdichte Berechnungsweise, falls nicht zwischenabgelesen wurde, nämlich die Heizgradtagetabelle, welche den unterschiedlichen Jahreszeiten rechnung trägt: Gradtagzahl ? Wikipedia
    Demnach fielen in Deiner Nutzungszeit von den 1000 HGT eines Kalenderjahres nur deren 863 HGT an, sodass Dir nur 411/1000*863€ = 355€ hätten berechnet werden dürfen.

  • Zitat

    Fakt ist das ich für 8 Monate bei einer 43m² Wohnung über 411€ Heizkosten habe....finde ich irgendwie happig oder nicht?

    Etwa 51 € pro Monat bei 43 m² ist völlig im Rahmen.

    Von den 8 Monaten waren 6 Heizmonate. Da sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten.

    Zitat

    Da ich selber relativ wenig heize ...


    ... ist der Standartspruch von Mietern angesichts einer Nachzahlung. Bedenken aber nicht das ein Teil der Heizkosten nach der Wohnfläche abgerechnet wird, also verbrauchsunabhängig.

    Zitat

    Nun kam die Abrechnung und ich soll 70€ nachzahlen. Also insgesamt 170€ nachzahlung für die Heizung.

    Mathe ist nicht so Deine Stärke?:confused: Die Nachzahlung wird doch mit dem einbehaltenen Teil der Kaution verrechnet.

    Um aber was genaueres zu der Abrechnung sagen zu können sind Deine Infos zu dürftig.

    Am besten scannst Du die Abrechnung ein und lädst sie als Bild hoch. Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Zitat

    Mathe ist nicht so Deine Stärke? Die Nachzahlung wird doch mit dem einbehaltenen Teil der Kaution verrechnet.

    Ich denke eher, dass er trotz Kautionseinbehalt zusätzlich noch 70 EUR löhnen darf. Das wären dann tatsächlich 170 €. Hier sollte uns der Fragesteller aufklären.

    Zitat

    Jetzt ist aus der Heizungs ablesung nicht genau zu erkennen ob diese nach meinem Auszug abgelesen wurde.

    Gibt es denn kein Abnahmeprotokoll? Dort werden doch die Zählerstände notiert. Ansonsten ist bei Auszug natürlich darauf zu achten, dass die Zählerstände selbstständig notiert werden. Das ist schon etwas naiv gewesen.

    Wie willst Du sonst den Verbrauchswerten widersprechen, wenn Du hierfür keine Grundlage hast? Aussagen, wie "kann nicht sein" sind keine Grundlage.

    Zitat

    Ausserdem stand die Wohnung 3 Monate über den Sommer leer.

    Wäre besser gewesen, wenn die Wohnung im Winter 3 Monate leer gestanden hätte. Im Sommer fallen ja keine Heizkosten an.

    Zitat

    Ausserdem habe ich 47,01€ für eine Zwischenablesung auf der rechnung. Diese darf der Vermieter laut meinen Infos auch nicht auf den Mieter schieben.

    Was steht denn diesbezüglich im Mietvertrag? Eine Zwischenablesung darf nämlich umgelegt werden, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

    Zitat


    Fakt ist das ich für 8 Monate bei einer 43m² Wohnung über 411€ Heizkosten habe....finde ich irgendwie happig oder nicht?

    Bei einem Auszug um diese Jahreszeit ist eine Nachzahlung nicht zwingend ungewöhnlich. Bedenke bitte, dass Du normalerweise auch im Juli, August und September Vorauszahlungen für Heizung zahlst, obwohl Du nicht heizt. Diese Ansparung fehlt Dir einfach.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bei der Wohnungsgröße find ich die Heizkosten vollkommen normal

    Ne Zwischenablesung ? Bei Auszug ist das für mich keine Zwischenablesung. Sondern die nötige Abschlußablesung bei Vertragsende.

    Abrechnungszeitraum von bis ok . Was steht denn bei Zeitraum der Nutzung ?

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