Nebenkosten

  • Guten Morgen!

    Eine gute Freundin hat momentan Probleme mit ihrer alten Wohnung bezüglich der Nebenkosten. Sie hat eine Rechnung bekommen in der über 400€ für die Nebenkosten verlangt werden.
    Sie hat in einem Schwesternwohnheim gewohnt, mit 22m², einen durchschnittlichem Wasserverbrauch, als elektr. Geräte keine Großgeräte (kein Backofen, Waschmaschine o.ä.) und ich weiß, dass sie es schon gerne etwas wärmer hat in der Wohnung, also würde ich sagen, dass sie was Heizkosten angeht vielleicht leicht über dem Durchschnitt ist.
    Kann es sein, dass man mit dem Nebenkosten so viel über den kalkulierten Nebenkosten, die bereits in der Warmmiete veranschlagt werden, liegt?
    Das ist jetzt die Rechnung von 2013. Das hat mich auch etwas stutzig gemacht, dass man die jetzt erst bekommt.

    Ich danke schon mal für Hinweise und Ratschläge!

    Gruß
    Calle

  • mach dich mal über die "Abrechnungsfrist" schlau. Über die Nebenkosten ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum (regelmäßig 01.01. bis 31.12.) abzurechnen.

  • Zitat

    Das ist jetzt die Rechnung von 2013.

    Was ist da als Abrechnungszeitraum angegeben?

    Zitat

    Sie hat eine Rechnung bekommen in der über 400€ für die Nebenkosten verlangt werden.

    Wenn sie nicht den ganzen Abrechnungszeitraum Mieter war und evtl. nur in Heizmonaten kann das schon korrekt sein.

    Wie hoch waren denn die monatlichen Vorauszahlungen?

    Neben dem persönlichen Verbrauchsverhalten spielt auch das der anderen Mieter eine Rolle.

    Genaueres könnt man sagen wenn man die Abrechnung sehen könnte.

  • Zitat

    Kann es sein, dass man mit dem Nebenkosten so viel über den kalkulierten Nebenkosten, die bereits in der Warmmiete veranschlagt werden, liegt?

    Abrechnung hier hochladen (persönliche Daten unkenntlich machen) und dann sehen wir weiter. Insbesondere zu verbrauchsabhängigen Kosten lässt sich ohne Kenntnis der Abrechnung keine Aussage treffen.

    Ansonsten schließe ich mich hinsichtlich des Abrechnungszeitraumes den Vorrednern an.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • IN den Nebenkosten sind Stromkosten enthalten ? Wasserkocher im Dauereinsatz ? Teepartys in ihrem Zimmer ? Sie hats gerne warm in der Wohnung ? Heizung auf 5 ? Ständig an auch wenn nicht im Zimmer ?

    Dass sind so Dinge die dann Durchaus solch eine Nachzahlung ergeben könnten.

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