Muss die Nebenabkostenrechnung noch bezahlt werden?

  • Wir sind im Mai 2008 aus der Wohnung ausgezogen.Im Oktober 2009 kam die Nebenkostenabrechnung für 1.01.2008-31.04.2008.Diese war jedoch falsch abgerechnet worden so das wir eine Neuberechnung beantragt haben.Jetzt lag heute die neue Rechnung im Briefkasten.Müssen wir diese Neuberechnung überhaupt nach solanger Zeit noch bezahlen?Denn ich lese überall das die nach 12 Monaten verjährt,aber nichts wie lange eine Neuberechnung gültig ist.

  • Die Ihnen erteilte Abrechnung ist fristgerecht erteilt worden.

    Wenn eine Abrechung formell ungültig ist, weil sie nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, so ist diese innerhalb des zulässigen Zeitraums zu korrigieren.

    Inhaltliche Fehler können auch nach Fristablauf korrigiert werden. Diese Korrektur sollte zeitnah erfolgen - solange die Abrechnung nämlich fehlerhaft ist, ist ein etwaiger Nachzahlungsanspruch nicht fällig. Eine gesetzliche Frist für die Korrektur gibt es allerdings nicht. Nur sollte der Vermieter mit der Korrektur auch nicht zu lange warten, da der Mieter andernfalls die Einrede der Verwirkung geltend machen kann - das ist aber immer vom Einzelfall abhängig.

    Letztlich darf die Korrektur der inhaltlichen Fehler auch nicht dazu führen, dass sich die Nachzahlungsforderung erhöht - die Korrektur darf also nicht zu Lasten des Mieters gehen, wie der BGH entschieden hat.

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