Mietminderung wegen Baustellenlärm?

  • Ich wohne im Herzen Münchens und habe mich bisher echt wohl gefühlt. Doch seit zwei Wochen ist in der Nachbarschaft eine riesen Baustelle. Zuerst wurde das Haus abgerissen, und jetzt bauen sie ein neues Gebäude. Die ganze Bauzeit soll noch bis Ende nächsten Jahres gehen. Von dieser Baustelle schallt ein echt großer Lärmpegel direkt in meine Wohnung. Kann ich jetzt Mietminderung verlangen, obwohl ja mein Vermieter nichts dafür kann?

  • Hallo Ken,
    Ob der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder nicht, spielt hierbei keine große Rolle. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen kann, berechtigen den Mieter zur Minderung, so zum Beispiel die Störung und der Lärm, welches von einer benachbarten Baustelle ausgeht. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, der den Wohnwert der Wohnung mindert. Denn 100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

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