Sonderkündigungsrecht

  • Hallo Zusammen,

    habe mir eine Wohnung inkl. den Möbeln gemietet und wohne jetzt seit 2 Tagen darin. Als ich da eingezogen bin, hat mich der Schlag getroffen. Die Wohnung war nicht gereinigt. Von Fettschicht überzogene Küche bis hin zu Essenresten. Das Bad war auch nicht viel besser. Ich muss dazu sagen, ich habe die Wohne nur von Fotos gesehen, da mir eine Besichtigung wegen hoher Entfernung nicht möglich war. Ein Bekannter von mir hat sich zwar die Wohnung angeschaut und meinte die wäre soweit OK. Aber auch er ist noch von einer Grundreinigung ausgegangen.

    Vorgestern habe ich aber dann den ober Ekel bekommen. In meinem Bettkasten und in der in der Matratze fand ich Speckkäferlaven und Eier. Den Vermieter habe ich schon informiert, heute sollte der Kammerjäger kommen. Aber dieser soll jetzt aller 4 Wochen kommen und sein Gift versprühen, bis das Ungeziefer tot ist.
    Meine Frage ist nun, habe ich aus solch einen Grund ein Sonderkündigungsrecht? Ich fühle mich in den 4 Wänden alles andere als wohl, zumal das nicht mal mein Verschulden ist. Fotos und einen Zeuge hätte ich auch.

    Vielen Dank schon mal für eine Antwort.


  • Meine Frage ist nun, habe ich aus solch einen Grund ein Sonderkündigungsrecht? Ich fühle mich in den 4 Wänden alles andere als wohl, zumal das nicht mal mein Verschulden ist.

    Unwohlsein in einer Wohnung begründet kein Sonderkündigungsrecht. Schon garnicht, wenn man die Katze im Sack kauft.
    Natürlich haben Sie kein Schuldbewußtsein, das wurde im Anwaltsstaat schon lange abgeschafft.

    Ihnen bleibt nur eines und das haben Sie bereits anklingen lassen. Mindern Sie die Miete entsprechend. Anleitung dazu gibts im Internet.

  • Zitat

    Ein Bekannter von mir hat sich zwar die Wohnung angeschaut und meinte die wäre soweit OK.

    Dann würde ich mir den Bekannten mal zur Brust nehmen.

    Zitat

    Meine Frage ist nun, habe ich aus solch einen Grund ein Sonderkündigungsrecht?

    Nein, hier besteht nur die Möglichkeit einer Mietminderung. Über die Höhe kann ein Anwalt Auskunft geben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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