Schaden durch Vermieter

  • Hallo,

    ich musste feststellen, das bei Bauarbeiten im Heizkeller durch die Decke gebohrt wurde und wir nun ein Loch im Laminat haben , wo man auch den Dübel sieht und man den Heizkessel nun auch extrem hört.
    Ich habe den Vermieter bereits zweimal angeschrieben und um Behebung des Schadens gebeten , jedoch kam von der Wohnungsgesellschaft keine Reaktion. Was kann ich nun noch tun ?

    Liebe Grüße

  • Nach § 536a BGB vorgehen.

    Selbstvornahme ankündigen und nach Fristablauf Handwerker zur Behebung des Schadens bestellen. Kosten mit der übernächsten Mietzahlung verrechnen.

  • Ich habe den Vermieter bereits zweimal angeschrieben und um Behebung des Schadens gebeten , jedoch kam von der Wohnungsgesellschaft keine Reaktion. Was kann ich nun noch tun ?


    Den Vermieter per Einwurfeinschreiben letztmalig auffordern und dann wie mein Vorredner verfahren.

  • Da der Vermieter bereits zwei Mal angeschrieben wurde, sehe ich keine Veranlassung, dass shadyside dies ein drittes Mal tut ohne dabei die vorgeschlagenen Konsequenzen anzukündigen.
    (Mit Einwurfeinschreiben hätte er auch außerdem bei der empfohlenen Fristsetzung und Ankündigung keine sichere Zustellung gewählt.)

    In solchen Fällen sollte man tatsächlich den Weg einer sicheren Zustellung wählen:
    Da wäre z.B. das Schreiben, zusammen mit einem Zeugen, beim Vermieter/Hausverwaltung in den Briefkasten werfen, oder per Boten oder per Gerichtsvollzieher. Die Nichtbeantwortung der beiden Schreiben deutet für mich auf eine bestimmte Art von Ignoranz des Vermieters/Hausverwalters hin.


    Aber in jedem Fall ist auch die Beschädigung schon als solche dem Vermieter/Hausverwaltung zur Kenntnis zu bringen und dabei auf eine Bestätigung der Kenntnisnahme zu achten.

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