Ich möchte eine Wohnunge mieten, die ich mir weil ich jemand von der Hausverwaltung kenne bereits anschauen durfte. Ich habe einen Riss in der Wand im Wohnzimmer und 6 Risse in Wandfliesen im Badezimmer festgestellt.
Da die Wohnung noch renoviert wird, hoffe ich das diese Mängel beseitigt werden. Wie verfahre ich, wenn nach Renovierung bspw. die Fliesen (und das vermute ich ganz stark) nicht gewechselt werden ? Lediglich protokollieren und damit Leben oder Ausbesserung ,,fordern'' bzw. am Mietpreis feilschen? Wie verhalte ich mich korrekt ?
Die Vermittlung läuft desweiteren über ein Maklerbüro das ich gerne umgehen möchte. Was muss ich beachten, um keine Maklercourtage zahlen zu müssen? Ist ggf. der Vorvertrag bzw. Begehung der Wohnung bereits eine Maklerleistung die ich bezahlen muss, selbst wenn das die Begehung die Hausverwaltung übernimmt? ->mir ist aktuell lediglich bekannt, dass das Gesetz zum Thema ,,wer beauftragt muss bezahlen'' noch nicht entgültig verabschiedet ist.