Ok, also fassen wir zusammen:
1. Es gibt eine ungültige Klausel, wonach Du Tapeten entfernen musst.
2. Es gibt Zeugen, die bestätigen können, dass ein Beauftragter des Vermieters Beschädigungen verursacht hat.
Ergo musst Du keine Tapeten entfernen.
Dann ist doch alles geklärt und das Thema kann "geschlossen" werden, oder?