Die WEG-Verwaltung müsste im Übrigen für den Mieter GAR KEINE Abrechnung erstellen.
Der WEG-Verwalter erstellt die Jahresabrechnung für die Wohnungseigentümer. Und was davon der jeweilige Eigentümer auf die Mieter umlegen kann, kann die WEG-Verwaltung gar nicht wissen, da diese keinen Einblick in die Mietverträge hat.
Natürlich kann der Eigentümer einen Sondereigentumsverwalter damit beauftragen, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen, aber das kostet natürlich extra. Die Sondereigentumsverwaltung prüft dann ganz genau, welche Kosten der Jahresabrechnung (und Kosten, die in der Jahresabrechnung nicht auftauchen, z. B. Grundsteuer) gemäß Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden können.
