Trockenlegung der Wohnung / Rechte?

  • Hallo zusammen,

    wir haben seit Sonntagnacht folgendes Problem.

    Bei unseren Nachbarn im 3.OG hat sich in der Nacht "urplötzlich" der Wasserhahn des Waschmaschinenanschlusses geöffnet und die Wohnung unter Wasser gesetzt.
    Es ist keine Waschmaschine daran angeschlossen und wurde erst nach ca. 1,5 Stunden durch uns bemerkt,
    da dadurch auch bei uns das Wasser im Flur stand, da das Wasser sich den Weg durch die Wände suchte.

    Seit heute und für die nächsten zehn Tage stehen Geräte zum trocknen in der Wohnung, welche Tag und Nacht laufen sollen, allerdings unerträgliche Lautstärke und Geruch verursachen.

    Was haben wir nun für Rechte? Besteht neben einer Mietminderung auch der Anspruch auf Kostenübernahme für ein Hotel?

    Zur Info:
    Die Wohnungen im Haus sind alle Eigentumswohnungen, die separat an Mieter vermietet wurden, d.h. unser Vermieter ist ein anderer als der vom Mieter mit dem verursachten Schaden.

    Vielen Dank für eine helfende Antwort.

    Mfg
    DQ

  • Zitat

    Was haben wir nun für Rechte? Besteht neben einer Mietminderung auch der Anspruch auf Kostenübernahme für ein Hotel?

    Der Vermieter ist dem Mieter gegenüber nach § 535 BGB verpflichtet und schuldet ihm einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung.

    Man muss zwei Möglichkeiten unterscheiden:

    a) Der Mieter mindert die Miete um X%, z.B. wegen Unbewohnbarkeit. Dann müsste der Mieter diese Ersparnis für eine angemessene Ersatzwohnung einsetzen. Nur die Kosten, die über die eigenen Mietkosten hinaus gingen, hätte der Vermieter zu übernehmen.

    b) Der Mieter zahlt die Miete weiter, dann hätte der Vermieter die gesamte Ersatzwohnung zu zahlen.


    Wenn eine Gebäudeversicherung besteht, dann sind o.g. Kosten des Vermieters über diese Versicherung gedeckt.

  • diesen fall hatten wir vor ca 4 Wochen.
    eckventil in der küche geplatzt.
    die Wohnung und die darunter liegende Wohnung komplett mit wasser geflutet.
    die Versicherung des Mieters verursacher) übernimmt alle kosten.
    der eigenen Wohnung nebst der schäden und ansprüche der unteren Wohnung.
    böden, tapeten, Inventar , Trocknung, hotelkosten u.s w

    wir liefern eine neue küche.

  • indi, was hätte denn jetzt Deine persönliche Erfahrung in einem persönlichen Fall, mit der Frage nach: Trockenlegung der Wohnung / Rechte? zu tun?

    ...wer ist wir und warum liefert ihr eine neue Küche? Verkauft ihr Küchen? Willst Du über das Forum Küchenkunden werben???

  • indi, was hätte denn jetzt Deine persönliche Erfahrung in einem persönlichen Fall, mit der Frage nach: Trockenlegung der Wohnung / Rechte? zu tun?

    ...wer ist wir und warum liefert ihr eine neue Küche? Verkauft ihr Küchen? Willst Du über das Forum Küchenkunden werben???

    eigentlich ging es mir darum, an wen man sich wenden muss, damit der geschädigte entschädigt wird.
    die nebensächliche Erwähnung diente einer Plausibilität und tip, was alles entschädigt werden kann.

    nein, ich will niemanden werben.

  • eigentlich ging es mir darum, an wen man sich wenden muss, damit der geschädigte entschädigt wird.
    die nebensächliche Erwähnung diente einer Plausibilität und tip, was alles entschädigt werden kann.

    nein, ich will niemanden werben.

    Aber in dem Beitrag, wie auch hier oben zu lesen ist sagst Du nicht, an wen man sich wenden müsste und wer z.B. was entschädigt. Na ja, das war ja auch nicht gefragt.

  • Aber in dem Beitrag, wie auch hier oben zu lesen ist sagst Du nicht, an wen man sich wenden müsste und wer z.B. was entschädigt. Na ja, das war ja auch nicht gefragt.

    sorry, hab vermutlich nicht erwähnt "Versicherung des Mieters (verursacher)
    ich dachte es getan zu haben.

    aber so wie es aussieht, kommt bei dir net alles an.

    bevor es zu Unstimmigkeit kommt, weil man hier, wie in den meisten beträgen nur die halbe Wahrheit erfährt:


    das eckventil wäre üblicher weise die Angelegenheit des Vermieters.
    in diesem fall hat es der Mieter austauschen lassen.
    und die Versicherung des Mieters kommt für den schaden auf.

    ich bin mir auch nicht sicher, ob du den Inhalt der user hier immer richtig verstehst.

    ist aber nur meine Meinung.

  • Achten Sie darauf, das die Geräte über einen Zwischenzähler laufen, sofern der Strom aus Ihrem Netz kommt.
    Seriöse Firmen machen das von Haus aus.

  • Meine persönliche Erfahrung :)
    Hatte letztes Jahr in einer meiner Wohnungen auch einen Wasserschaden, es wurden Trocknungsgeräte aufgestellt die etwa 2 Wochen durchliefen ( nur Tagsüber ). Jedes Gerät verfügte über einen eigenen Stromzähler. Die Stromkosten wurden komplett von der Versicherung übernommen.
    Ja, sie waren laut aber das war unvermeidbar. Zum Glück hatten die Mieter verständnis und fingen nicht an mit Mietsenkungen, Hotels oder ähnlichem Käse. Dafür werden sie auf anderem Wege entschädigt wie z.B. Gartennutzung ( steht nicht im Mietvertrag ), öfters mal einen WellnessGutschein o.ä.

    Ist alles ein Geben und Nehmen...

  • sorry, hab vermutlich nicht erwähnt "Versicherung des Mieters (verursacher)
    ich dachte es getan zu haben.

    aber so wie es aussieht, kommt bei dir net alles an.

    bevor es zu Unstimmigkeit kommt, weil man hier, wie in den meisten beträgen nur die halbe Wahrheit erfährt:


    das eckventil wäre üblicher weise die Angelegenheit des Vermieters.
    in diesem fall hat es der Mieter austauschen lassen.
    und die Versicherung des Mieters kommt für den schaden auf.

    ich bin mir auch nicht sicher, ob du den Inhalt der user hier immer richtig verstehst.

    ist aber nur meine Meinung.

    Wenn Du klare und verständliche Beiträge schreiben würdest und nicht nur Bruchstücke hinwerfen würdest, dann würde sogar ich Deine halbherzigen Ausführungen verstehen. Beachte nur oben diesen eigenartigen Hinweis "Versicherung des Mieters". Wenn Du dazu etwas sagen wolltest, dann hättest Du zumindest erwähnen können, das es sich um die Haftpflicht des Mieters handeln könnte. Und nach Deiner Darstellung ist die Aussage, dass zudem diese Versicherung alles übernommen hätte nicht nachvollziehbar.

    Es bleibt aber immer noch offen, warum Du die Frage des Eingangsbeitrages nicht beantwortest, sondern allgemein Deine persönlichen Erfahrungen und hier ist noch davon auszugehen, dass es sich um Hörensagen handelt, die mit Mietrecht oder Versicherungsrecht gar nichts zu tun haben, herausstellst.
    So ein Schadensfall und die Abwicklung, in der Form wie Du es beschrieben hast, hat es sicher nicht gegeben.

    Aber nun letztmals meine Frage, warum versuchst Du Dich herauszureden und das Thema des Threads zu verändern?
    Das hat nichts damit zu tun, ob ich Dich verstehe oder nicht. Und lass mal die anderen User aus dem Spiel, nach denen Du jetzt beifallheischend Ausschau hältst. Du bist hier derjenige, der den Thread aus der Richtung geworfen hat und das auch noch mit völlig unwichtigen Schilderungen.

  • indi, was hätte denn jetzt Deine persönliche Erfahrung in einem persönlichen Fall, mit der Frage nach: Trockenlegung der Wohnung / Rechte? zu tun?
    ...wer ist wir und warum liefert ihr eine neue Küche? Verkauft ihr Küchen? Willst Du über das Forum Küchenkunden werben???


    Wie ich bereits erwähnte: Du wirst immer bissiger - weshalb eigentlich?

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