Hallo liebe Gemeinde,
Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Kündigung vom Vermieter nicht unterschrieben worden ist?
Ist sie dann überhaupt wirksam?
Hallo liebe Gemeinde,
Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Kündigung vom Vermieter nicht unterschrieben worden ist?
Ist sie dann überhaupt wirksam?
Nein, sie muss schriftlich erfolgen und mit der Originalunterschrift versehen sein.
Die Kündigung die der Vermieter erklärt hat ist ohne seine eigenhändige Unterschrift unwirksam.
OK, sie ist zwar schriftlich per Einschreiben gekommen, aber hat, wie gesagt, keine Unterschrift. Das bedeutet, ich kann ihn erst kurz vorher darauf aufmerksam machen, um evtl. Zeit gut zu machen?
Würde die Kündigungsfrist dann bei korrekter Kündigung von vorn beginnen?
Da die Kündigung unwirksam ist, ist sie so behandeln als sei sie nicht geschrieben.
Der Vermieter müsste eine neue Kündigung schreiben, eventuell sogar mit neuer Frist.
Was für einen Kündigungsgrund hat der Vermieter denn angegeben? Und wie lange war die Mietdauer?
Wecken Sie bloß keine schlafenden Hunde. Tun Sie so als sei nichts geschehen. So gewinnen Sie noch Zeit
OK, erstmal vielen dank für eure Antworten!
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