Kündigung ohne Unterschrift wirksam?

  • OK, sie ist zwar schriftlich per Einschreiben gekommen, aber hat, wie gesagt, keine Unterschrift. Das bedeutet, ich kann ihn erst kurz vorher darauf aufmerksam machen, um evtl. Zeit gut zu machen?
    Würde die Kündigungsfrist dann bei korrekter Kündigung von vorn beginnen?

    Einmal editiert, zuletzt von silver00 (24. März 2015 um 18:57)

  • Da die Kündigung unwirksam ist, ist sie so behandeln als sei sie nicht geschrieben.

    Der Vermieter müsste eine neue Kündigung schreiben, eventuell sogar mit neuer Frist.

    Was für einen Kündigungsgrund hat der Vermieter denn angegeben? Und wie lange war die Mietdauer?

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