Wir ziehen im April in unsere neue Wohnung. In zwei Zimmern wurden die Wände wegen Schimmelbefalls komplett neu verputzt. Nun weigert sich der Vermieter in diesen zwei Zimmern zu streichen. Dass die restlichen 1,5 Zimmer´, Küche etc nicht gestrichen werden ist ja ok, aber er will uns die zwei Zimmer mit grauem Rohputz übergeben, ist das zulässig? Danke für Eure Antwort!
Neu verputzt, wer muss streichen?
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Karlakarlason -
23. März 2015 um 13:55 -
Erledigt
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Was wurde denn im Mietvertrag vereinbart?
Grundsätzlich muss der Vermieter nämlich nur das ausführen, was vereinbart wurde.Es ist frei verhandelbar, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird. Genau genommen muss der Vermieter nicht einmal einen Fußboden verlegen.
ZitatIn zwei Zimmern wurden die Wände wegen Schimmelbefalls komplett neu verputzt.
Ich hoffe, der Schimmel wurde auch beseitigt und nicht nur mit Putz überstrichen.
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es wird auch tatsächlich kein Boden verlegt. Das machen wir selber. Im MV steht leider nichts drin. Uns war klar, dass sie noch an einer Stelle Schimmel beseitigen müssen. Nach dem der Vormieter raus war, stellte sich raus, dass alle Zimmer im Tiefparterre mit Schimmel befallen sind und jeweils 3 Wände pro Zimmer komplett aufgerissen, saniert, und neu verputzt wurden. Es war also viel umfangreicher als gedacht. Wegen einer kleinen Stelle Putz hätten wir uns nicht aufgeregt und das selbst gemacht, aber 3 Wände in je 2 Zimmern, das ist ja richtig aufwändig, wenn wir das selber streichen müssen.
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Karlakarlason,
weshalb in dieser Angelegenheit gleich ZWEI Threads??? -
Zitat
Leipziger82: Genau genommen muss der Vermieter nicht einmal einen Fußboden verlegen.
Doch muss er, wenn er nicht will, dass seine Mieter im Keller landen. :p
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es wird auch tatsächlich kein Boden verlegt. Das machen wir selber. Im MV steht leider nichts drin. Uns war klar, dass sie noch an einer Stelle Schimmel beseitigen müssen. Nach dem der Vormieter raus war, stellte sich raus, dass alle Zimmer im Tiefparterre mit Schimmel befallen sind und jeweils 3 Wände pro Zimmer komplett aufgerissen, saniert, und neu verputzt wurden. Es war also viel umfangreicher als gedacht. Wegen einer kleinen Stelle Putz hätten wir uns nicht aufgeregt und das selbst gemacht, aber 3 Wände in je 2 Zimmern, das ist ja richtig aufwändig, wenn wir das selber streichen müssen.
- Beachten Sie bitte, dass die Eigentumsverhältnisse für den Bodenbelag schriftlich vereinbart werden. Ein Mieter ist zum Rückbau der baulichen Veränderungen verpflichtet - dazu gehört auch der ihm gehörende Bodenbelag.- Der Vermieter hätte die Wohnung in den bewohnbaren Zustand zu versetzen, der bei der Besichtigung bestanden hat, wenn nach der Besichtigung noch Arbeiten durch den Vermieter durchgeführt wurden. Allerdings kommt es darauf an, ob die Wohnung, nach Vereinbarung, unrenoviert oder renoviert übergeben wurde.
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Zitat
Nach dem der Vormieter raus war, stellte sich raus, dass alle Zimmer im Tiefparterre mit Schimmel befallen sind und jeweils 3 Wände pro Zimmer komplett aufgerissen, saniert, und neu verputzt wurden.
Das ist schon mal gut, sonst würde der Schimmel wieder kehren.ZitatWegen einer kleinen Stelle Putz hätten wir uns nicht aufgeregt und das selbst gemacht, aber 3 Wände in je 2 Zimmern, das ist ja richtig aufwändig, wenn wir das selber streichen müssen.
Also so aufwändig finde ich das nicht, aber wenn das der Vermieter macht wäre es natürlich besser.
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