Mietminderung wegen 2er Nachbarn - Vermieter droht mir mit Kündigung

  • Hallo,

    seit etwa vier Monaten hat Mieter M seinem Vermieter Probleme mit zwei Nachbarn (direkt über und direkt unter M) angezeigt.
    Mittlerweile hat Mieter M fünf Briefe bezüglich der Nachbarn samt Lärmprotokoll an den Vermieter geschickt. Dies gesah jeweils im Abstand von mindestens 14 Tagen. In den letzten vier Wochen haben Nachbarn des M die Lärmprotokolle geführt und an den Vermieter gesandt. M muss in der Wohnung arbeiten und lernen, was wegen des Musikspiels von 16-22 Uhr bzw. seit einem Monat von 18-22 Uhr nicht möglich ist. Ms anderer Nachbar sorgt nachts mit lauten TV schauen und Musik hören dafür, dass M nicht schlafen kann. Erst seitdem Nachbar2 einen Polizeieinsatz zahlen musste, ist er nur noch an einem Tag pro Woche auffällig.

    Nun hat M die Miete rückwirkend zur ersten Mangelanzeige um 30 Prozent der Warmmiete gemindert. Das entspricht 1,5 Monatsmieten (warm). M hat zwei Lastschriften zurückgebucht und mit zwei Tagen Verzögerung auf dem Kontoauszug etwa eine halbe Miete überwiesen.

    Jetzt hat der Vermieter M telefonisch kontaktiert, dass er M fristlos kündigt und auf Räumung klagen will.

    Ist die Minderung übertrieben und wie sollte M sich verhalten? Soll M den Vermieter anrufen oder auf sein Schreiben warten? M vermutet, dass die Androhung der Kündigung allein ein Einschüchterungsversuch ist, damit M auf seine Mietminderung verzichtet.


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    Kurze Zusammenfassung der Probleme mit Ms Nachbarn

    Nachbar1 (30) spielt sechs Stunden pro Tag Klavier und singt. Die ganze Straße (3 Eingänge!) hat sich mittlerweile beim Vermieter beschwert. Die Polizei und Ordnungsamt wurde mehrfach gerufen. Die Nachbarin veräppelt die Ordnungsmächte immer nur und die Herren können nichts machen. Sie hat sich mittlerweile auf täglich vier Stunden, die sie voll ausnutzt, eingeschränkt. Da sie aber selbst bei der Tonleiter die Tasten auf dem Piano nicht trifft, wird es richtig nervend wenn sie Stücke spielt. Der Gesang ist auf ähnlich nervigen Niveau. Dazu legt Sie immmer Pop-CDs aktueller Teeny Künstler auf und singt dazu aus vollem Halse.

    Nachbar2 (50) ist arbeitslos und guckt gerne bis nachts um 4 Uhr laut TV oder hört laut Musik. Mittlerweile macht er die Musik an, damit er wen zum Reden hat. Vor 3 Monaten sagte er, er hätte extra laut gemacht, weil er wusste, dass M dann hochkommt. Er hat außerdem mindestens drei mal nachts bei M geklingelt und M an der Tür besoffen vollgelabert.
    Vor etwa einem Monat hat M die Polizei gerufen, weil die Musik erneut von 23-24 Uhr laute Musik lief. Als die Polizei weg war, rannte er durch die Wohnung und brüllte "Wichser" und "Penner". Anschließend ging er in das Schlafzimmer seiner Wohnung, trampelte rum und brüllte das er M auf's Maul hauen würde. M rief noch einmal die Polizei und seit Nachbar2 den Einsatz (300 Euro) zahlen musste, hält er sich nun seit einigen Wochen stark zurück und fällt nur noch etwa 1 mal pro Woche auf.

    Der Vermieter hat wohl Briefe an die Mieter geschickt, die aber offenbar nicht viel geholfen haben. Erst die Zahlung des Polizei Einsatzes hat dafür gesorgt, dass Nachbar2 ruhig ist und Nachbar1 macht unbekümmert weiter. DerVermieter behauptet, dass beide Nachbarn noch eine Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung benötigen. Da M aber mindestens 5 Briefe und Ms Nachbarn mindestens 2 Briefe mit Lärmprotokollen gesendet haben, vermutet M, dass der Vermieter seine Pflicht verletzt hat. M droht der Vermieter nun sofort mit fristloser Kündigung und die anderen beiden Nachbarn benötigen nach so langer Zeit und so vielen Briefen noch je eine Abmahnung.

    Natürlich hat der Vermieter den Mangel nicht zu vertreten aber M kann seine Wohnung nicht nutzen und dafür verlangt M eine geminderte Miete. Den Schaden kann der Vermieter sich von den Schadensverursachern ja wieder holen oder sieht M das rechtlich falsch?

    5 Mal editiert, zuletzt von Katrin (19. Oktober 2010 um 23:30)

  • Hallo Katrin,

    in einem Mehrfamilien-Eigentums-Wohnhaus in einer westdeutschen Grossstadt hatte ein dort selbst wohnender Wohnungseigentümer kurzerhand seine Wohnung verkauft und ist ausgezogen, das mal so btw.
    Dem sich beschwerenden Mieter würde ich auch den Auszug empfehlen, denn dort dürfte sich wohl m.E. kaum etwas ändern, leider.

  • Lärmbelästigung - ein immer wieder ärgerliches Thema. Sicher ist ein Vermieter verpflichtet, bei berechtigten Beschwerden seiner Mieter tätig zu werden. Allerdings ist Lärmbelästigung in erster Linie auch eine privatrechtliche Angelegenheit. Das heißt, auch die belästigten Mieter müßten bzw. sollten die Verursacher zur Rechenschaft ziehen.

    Leider ist es für Vermieter nicht unbedingt einfach, die Lärm verursachenden Mieter vor die Tür zu setzen. In diesem Fall ist vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich, wie Ihr Vermieter Ihnen korrekt mitgeteilt hat. Allerdings sollte das Thema Abmahnung auch nicht auf die leichte Schulter genommen werden, denn vielfach wird durch solche Aktionen die Situation im Haus unter Umständen noch verschärft. Selbst eine fristlose Kündigung bedeutet aber noch lange nicht, dass die Lärm verusachenden Mieter Ruhe geben und aus der Wohnung ausziehen. Im schlimmsten Fall ist eine Räumungsklage notwendig, die sich erfahrungsgemß hinziehen kann und auch für den Vermieter ein erhebliches Kostenrisiko bedeutet. Im Falle einer Klage muss der Vermieter ein Fehlverhalten seines Mieters nachweisen können. Ob dafür geführte Lärmprotokolle ausreichen ist dann noch immer die Entscheidung eines Richters.....

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