Neue Hecke soll vom Mieter gezahlt werden - richtig?

  • Hallo!

    Wir ziehen demnächst in eine Mietwohnung. Das 5-Parteien-Haus ist ein Neubau. Unsere Wohnung liegt im Erdgeschoss und wir haben eine Terrasse mit Garten. Neben uns ist die 2te Erdgeschosswohnung. Unsere beiden Terrassen und Gärten sollen durch eine Hecke getrennt werden. Die Kosten zum Pflanzen der Hecke will der Vermieter übernehmen. Die Kosten für die Hecke für die gegenüberliegende Seite bzw. die Hecke, die beide Seiten verbindet, soll von uns übernommen werden. Er möchte nur die Kosten für die Heckenpflanzen, nicht für das Pflanzen.
    Die Wohnungen im 1. OG haben auch einen Garten, der quasi vor unserem liegt. Das heißt, die Hecke trennt auch unseren Garten vom Garten der vor unserem liegt.


    Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich.

    Die Frage ist nun, kann der Vermieter überhaupt von uns verlangen, die Kosen für die Pflanzen zu übernehmen? Er rechnet mit 5€ pro Pflanze und dass er 50 davon braucht.

    Im Mietvertrag steht darüber nichts konkretes.

    "Bei einer Nutzung zu folgenden Zwecken bedarf es der schriftlichen Zustimmung der Vermieters:
    - bei einer grundlegender Umgestaltung des Gartens, die das übliche Maß übersteigt, insbesondere beim großflächigen Anlegen von Anbauflächen für Nutzpflanzen."

    "Betriebskosten sind die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen"

    Ich verstehe auch nicht, warum der Vermieter die Hecke zahlen möchte, die unseren Garten mit dem seitlichen Garten der EG-Wohnung zahlen möchte, aber nicht die Hecke, die unseren Garten mit dem vor uns liegenden Garten der OG-Wohnung.

    Wäre nett, wenn uns jmd. weiterhelfen könnte.


    Zum besseren Verständnis hier eine grobe Skizze:

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    Hecke A will der Vermieter zahlen. Hecke B und C sollen wir bezahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von SilDa (20. März 2015 um 23:14)

  • Hallo SilDa,

    "kann der Vermieter überhaupt von uns verlangen, die Kosten für die Pflanzen zu übernehmen?"
    - Nein, denn hierüber gibt es keine Vereinbarung.
    Das Verhalten des VM ist m.E. auch recht ungewöhnlich: Eher übernimmt der Eigentümer die Investitionskosten, während ein Mieter, der vielleicht auch Spass an der Freud' oder Ahnung oder Lust hat, die Hecke pflanzt.

  • Den Kauf der Pflanzen hat allein der Vermieter zu vertreten und zu bezahlen.
    Lediglich die später anfallenden Kosten der Pflege könnte er auf die (alle) Mieter umlegen.

  • 10. die Kosten der Gartenpflege,
    hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

    An den Kosten einer Neuanpflanzung müsse Sie sich nicht beteiligen; aber an einer Erneuerung der Hecke wohl.

  • Ok! Vielen Dank für die Antworten.

    Wie kann ich argumentieren, falls der Vermieter darauf besteht, dass wir die Kosten tragen?
    Ich möchte eigentlich friedlich in die neue Wohnung und nicht von vornherein mit einem Konflikt.

  • Wie kann ich argumentieren, falls der Vermieter darauf besteht, dass wir die Kosten tragen?
    Ich möchte eigentlich friedlich in die neue Wohnung und nicht von vornherein mit einem Konflikt.


    Ich würde ihm entgegnen, dass m.E. die Investitionkosten an dem Grundstück stets der Eigentümer zu tragen hat, welches ja auch verständlich ist.

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