Kein Übergabe Protokoll, zwecks bestehender Mängel

  • Hallo Ihr Lieben

    Völlig frustriert schreibe ich, aus der Hoffnung heraus etwas Licht ins Dunkel hier bei uns zu bringen.

    Vor 6 Monaten bezogen wir eine super schöne Wohnung.
    Mietpreis und Ausstattung (augenscheinlich) ok.

    Eine große Terassentür wurde beim Besichtigen (mehr als zwei Zeugen) als defekt deklariert..leider (noch) nicht schriftlich. Kann man das nachholen?

    Ausserdem ist die Fussbodenheizung seit einem Monat!!! völlig kaputt.
    Wir sitzen hier und frieren...ein ewiges hin und her (Vermieter beauftragte nur seine Freunde (Klemptner und vom Fach)...der das Problem bis heute nicht repariert hat auch nicht nach mehrmaligem testen und escheinen,
    Ein anderer Klemptner (von der Verwaltung hier wohl beauftragt) fand den Fehler binnen 2 Minuten.
    Nun durfte DIESER aber den Schaden nicht beheben...sondern besagter Freund soll das machen.
    Gut...er sagt, er käme heute Wärmetauscher austauschen. wir warten.

    Der Gartenzaun wurde im Dez. vom Sturm umgeweht.
    Foto´s und alles an Vermieter gesendet. Zaun wurde abgebaut.

    Vermieter streitet mit seiner Vers. (er selber ist Vers-Makler) und der Zaun steht immer noch nicht. :(
    Der Zaun sei schon bestellt und da...hören wir seit Monaten.

    Beim Einzug versprach er uns komplette neu Streichung sämtl. Räume...gestrichen wurden nur zwei!! Wände..alle anderen sind zwar einigermassen ok...aber nicht, wie angekündigt frisch gestrichen.

    Wir sind nun nach erst 6 Monaten völlig angepisst und verärgert.

    Nun meine Frage: Kann ich als Mieter auch jetzt noch ein Mängelprotokoll erstellen und ihm zusenden und kann ich eine Entschädigung für einen Monat frieren verlangen?

    soweit erstmal....

    danke für Antworten

    Schnulli

  • Hallo,

    du wohnst in einer superschönen Wohnung und bist nach 6 Monaten angepisst, weil dir dort keine gebratenen Tauben in den Mund fliegen- das ist ja allerliebst.

    Für mich klingt das alles nicht so dramatisch. Das mit der Heizung ist scher nicht gut gelaufen, aber der Vermieter ist schießlich nicht untätig gewesen. Gleiches gilt für den Zaun. Was erwartest du denn vom Vermieter, wenn der Ärger mit seiner Versicherung hat?

    Über die Wohnung, die "zwar einigermaßen OK" ist, aber nicht für euch in Jungfrauenweiß komplett neu gestrichen wurde, möchte ich mich gar nicht erst auslassen.

    Nun zu deinen Fragen:
    Nein, eine nachträgliche Mietminderung kannst du nicht geltend machen.

    Nein, du hast kein Anrecht auf ein schriftliches Übergabeprotokoll. Im Nachhinein schon gar nicht. Wenn du meinst du kannst ruhiger schlafen, wenn der Schaden an der Tür dokumentiert ist, dann notiere es samt Fotos und lasse dir von deinen Zeugen bestätigen, dass der Schaden beim Einzug schon vorhanden war.

    Ja, du kannst den Defekt an der Tür dem Vermieter immernoch schriftlich anzeigen. Dafür ist es nie zu spät.


    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • Mit kritischen Antworten die einem nicht passen kann nicht jeder leben. Da ist wohl jemand sehr zart beseidet.

    Wer hier auf Gutmenschelei hofft, ist da etwas fehl am Platze. Ist auch gut so!

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