Mitbewohnerin zieht aus - Frage wegen Schäden

  • Hallo und Danke für die Aufnahme hier im Forum,

    Ich habe eine Frage und zwar hat meine Tochter zusammen mit ihrer Freundin letztes Jahr im März eine Wohnung gemietet, beide stehen gleichermaßen im Mietvertrag.
    Nun ist die Freundin im Januar ausgezogen, hat telefonisch beim Vermieter gekündigt und der Vermieter wollte dann einen neuen Mietvertrag mit meiner Tochter als alleinige Mieterin machen. Dieses hat er aber bis heute nicht getan. Nun hat meine Tochter gekündigt und zieht zum 1.5 aus .
    Das Problem ist folgendes .... In der Wohnung wurde eine Tür beschädigt , diese muss ausgetauscht werden bedeutet das ja beide die Hälfte Zahlen müssen weil ja aktuell noch beide im Mietvertrag stehen ( sind auch beide am Schaden beteiligt )
    Nun meine Frage, wenn der Vermieter mit der Rechnung kommt , ist es dann das Recht meiner Tochter zu sagen Sie zahlt die Hälfte und die andere Hälfte muss der Vermieter sich bei ihrer Ex Freundin holen ?
    Oder kann der den gesamten Betrag von meiner Tochter verlangen ?
    Denn vermutlich wird meine Tochter dann von ihrer Ex keinen Cent sehen da sie zerstritten sind

  • Akitasw:

    "Hallo und Danke für die Aufnahme hier im Forum,"
    - ... denn Du bräuchtest dringend Aufklärung...:eek:

    "hat meine Tochter zusammen mit ihrer Freundin letztes Jahr im März eine Wohnung gemietet, beide stehen gleichermaßen im Mietvertrag."
    - ok.

    "Nun ist die Freundin im Januar ausgezogen,"
    - Sie kann auch ausziehen, was aber mietrrechtlich ohne Belang ist, denn sie bleibt vollumfänglich gesamtschuldnerisch in der Haftung für alles, was aus dem MV entstehen kann.

    "hat telefonisch beim Vermieter gekündigt"
    - Gilt nicht. Kündigungen bedürfen zwingend der Schriftform mit Originalunterschrift. Ausserdem kann sie ALLEINE ohnehin nicht kündigen.

    "der Vermieter wollte dann einen neuen Mietvertrag mit meiner Tochter als alleinige Mieterin machen. Dieses hat er aber bis heute nicht getan."
    - Geht nicht. Erst müsste der bisherige MV von beiden Mieterinnen gekündigt werden, oder zwischen allen Parteien (VM+beide M) müsste ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden.

    "Nun hat meine Tochter gekündigt und zieht zum 1.5 aus ."
    - Ach diese Kündigung ist aus bereits beschriebenen Gründen unwirksam. Übrigens, Mietverhältnisse enden immer zum Monatsende.

    "In der Wohnung wurde eine Tür beschädigt , diese muss ausgetauscht werden bedeutet das ja beide die Hälfte Zahlen müssen weil ja aktuell noch beide im Mietvertrag stehen ( sind auch beide am Schaden beteiligt )"
    - Falsch. Wer zahlt, ist dem VM egal, da jeder der beiden M gesamtschuldnerisch haftet. Wie die M das im Innenverhältnis erledigen, ist dem VM egal.

    "wenn der Vermieter mit der Rechnung kommt , ist es dann das Recht meiner Tochter zu sagen Sie zahlt die Hälfte und die andere Hälfte muss der Vermieter sich bei ihrer Ex Freundin holen ?"
    - Nöö, der VM kann sich das holen, wo er etwas bekommt, egal bei wem.

    "Oder kann der den gesamten Betrag von meiner Tochter verlangen ?"
    - Yes.

    "Denn vermutlich wird meine Tochter dann von ihrer Ex keinen Cent sehen da sie zerstritten sind."
    - Tja...

  • Zitat

    ...der Vermieter wollte dann einen neuen Mietvertrag mit meiner Tochter als alleinige Mieterin machen. Dieses hat er aber bis heute nicht getan.

    Dann ist auch die Ex noch im Mietvertrag, denn diese telefonische Kündigung war unwirksam. Man könnte zwar einen Aufhebungsvertrag konstruieren, aber dazu wäre die Zustimmung der Tochter erforderlich gewesen.

    Zitat

    Nun hat meine Tochter gekündigt und zieht zum 1.5 aus .

    Ich hoffe nur, dass diese Kündigung nicht telefonisch erfolgt ist und die Kündigungsfrist von 3 Monaten (§ 573c BGB) eingehalten wurde.

    Zitat

    Oder kann der den gesamten Betrag von meiner Tochter verlangen ?

    Ja, das kann und darf der Vermieter.
    Solche Beschädigungen laufen auch unter "Mietsachschäden" in einer Privathaftpflichtversicherung. Eine Forderung des Vermieters wäre unverzüglich dem Versicherer zu übersenden.
    Und weiterhin sollte man auch den Abzug "Neu-fürAlt" nicht vergessen.


  • Nun meine Frage, wenn der Vermieter mit der Rechnung kommt , ist es dann das Recht meiner Tochter zu sagen Sie zahlt die Hälfte und die andere Hälfte muss der Vermieter sich bei ihrer Ex Freundin holen ?

    Bei einem gemeinsamen Vertrag haftet jeder Beteiligte gesamtgesellschaftlich. Also auch Einer für Alle.

    Der Geschädigte kann sich das Geld dort holen, wo es ihm am ehesten möglich ist.
    Dem Gläubiger ist nicht zuzumuten, jeden Einzelnen hinterherzulaufen.

    BGB § 421 - Gesamtschuldner

    Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.


  • Ganz genau so isses, der Vermieter holt sich sein Geld dort wo er es am ehesten bekommen kann. Kann da ein Liedchen von singen.

    Als Mann ist man ohnehin meist der dumme, bzw der jenige der die Rechnung begleichen darf

  • Zitat

    Kolinum: Bei einem gemeinsamen Vertrag haftet jeder Beteiligte gesamtgesellschaftlich.

    Sie meinen sicherlich "gesamtschuldnerisch"! :D

  • Hat Ihre Tochter bei Einzug Fotos gemacht? Das würde das Problem mit der Türe zwar nicht lösen, wäre aber eine gute Maßnahme, um sich vor weiteren bösen Überraschungen zu schützen. Das ganze klingt ziemlich kompliziert und das größte Problem ist wohl zwischenmenschlicher Natur. Im Notfall wird Ihre Tochter wohl für ihre Ex-Freundin einstehen müssen, würde ich sagen

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