Ex Freundin will aus gemeinsamen Mietvertrag und zahlt keine Miete mehr

  • Guten Morgen,

    Meine Freundin hat sich von mir getrennt. Wir haben in einer gemeinsamen Wohnung gelebt, in der ich jetzt weiterhin bleiben möchte. Der Miervertrag wurde sowohl von mir als auch von meiner Ex unterschrieben. Da ich natürlich verstehe, dass meine Ex aus der Wohnung raus möchte, habe ich den Vermieter gebeten einen Nachtrag zum Vertrag zu erstellen. Dieser besagt, dass meine Freundin nun nach Ablauf von 3 Monaten aus dem Mietvertrag entlassen wird (da sie hier keine Kündigungsfristen einzuhalten hat, habe ich ganz bewusst die 3 Monate mit reinnehmen lassen, da wir, falls wir gemeinsam gekündigt hätten auch eine 3 Monatige Frist einzuhalten hätten). Da ich nicht von jetzt auf gleich so finanziell eingestellt bin, dass ich mir die Wohnung allein leisten könnte, möchte ich diese 3 Monate noch den Mietanteil meiner Ex-Freundin haben.

    Ein weiteres Problem ist ein durch meine Ex-Freundin verursachter Schaden an einer Zimmertür, den ich nicht zu vertreten habe. Diesen Schaden gilt es zu beheben, so dass ich nicht auf den Kotzen sitzen bleibe.(Hierfür habe ich ein Schreiben aufgesetzt, welches ich mir von meiner Ex unterschreiben lassen möchte).

    Desweiteren möchte ich, dass zumindestens die Nebenkosten für 2014 zu gleichen Teilen getragen werden. (Hierfür habe ich ein Schreiben aufgesetzt, welches ich mir von meiner Ex unterschreiben lassen möchte).

    An diesem Sonntag kommt Sie in die Wohnung, um die Möbel auseinander zu dividieren und mitzunehmen. Da ich davon ausgehen muss, dass mir nichts unterschrieben wird und ich auch schon gehört habe, dass sie nicht vorhat die beiden restlichen Monate Miete zu bezahlen, möchte ich gerne so vorgehen, dass ich diesen Nachtrag zum Mietvertrag nicht unterschreibe. Hierfür hätte ich ja sowieso noch Zeit bis zum Zeitpunkt der Inkrafttretung im Juni.

    Wenn meine Freundin jetzt weder die Miete, noch Nebenkosten oder Zimmertür bezahlt, welche Möglichkeiten bleiben mir? Darf ich die Möbel einbehalten? Kann ich die Miete einfordern?

    Falls noch weitere Informationen benötigt werden, gern fragen. Die Ganze Situation ist etwas kompliziert. ICh möchte sauber aus dieser Sache rauskommen und keinerlei Angriffsfläche bieten, aber ich muss auf Miete, Nebenkosten und Behebung der Schäden in der Wohnung bestehen.

    Gruß
    Dennis

  • Wenn meine Freundin jetzt weder die Miete, noch Nebenkosten oder Zimmertür bezahlt, welche Möglichkeiten bleiben mir? Darf ich die Möbel einbehalten? Kann ich die Miete einfordern?

    Dann werden Sie Zivilklage einreichen müssen.
    Mietrecht behandelt die Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Nicht mehr und nicht weniger!

  • JEDER, der im Mietvertrag steht haftet gesamtschuldnerisch.
    Wenn Du also mit Deiner Freundin drin stehst, haftest Du dem Vermieter gegenüber gesamtschuldnerisch genauso wie auch Deine Freundin Gesamtschuldnerisch haftet. Zahlst Du nur Deine Hälfte der Miete weil Du meinst, die andere Hälfte müsse Deine Ex zahlen und sie zahlt jedoch nicht, kannst Du (Ihr) bald fristlos gekündigt werden wegen Zahlungsverzugs.

    Wie Ihr Euch innergemeinschaftlich geeinigt habt (oder auch nicht), ist kein Mietrecht sondern Zivilrecht. Im Zweifel musst Du Deinen Anspruch Deiner Freundin gegenüber beweisen können.

  • d3nnser,
    wie Ihr Euch zivilrechlich einigt (oder auch nicht, wobei dann die DamenHerren in schwarz sich freuen werden), ist Eure Privatsache.
    Eine Kaution ist wohnungsgebunden; wem der VM sie nach Beendigung des Mietverhältnisses auszahlt, ist ihm überlasssen.
    Bzgl. der gesamtschuldnerischen Verpflichtung wurde bereits alles gesagt.

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