Hallo zusammen,
ich bin Hauptmieterin einer 2-er WG, bestehend aus zwei Zimmern. Ich habe die Wohnung gekündigt und da ich mein Zimmer nicht mehr benutze, habe ich nach einem Untermieter für die restliche Zeit gesucht.
Am selben Tag schon hat sich ein Interessent bei mir gemeldet, der möglichst schnell das Zimmer für die ganzen zwei Monate haben wollte. Ich habe einen Untermietvertrag für erstmal einen Monat vorbereitet und eine Freundin damit beauftragt, am nächsten Tag ihm die Schlüssel zu übergeben, ihn den Vertrag unterschreiben zu lassen und die Miete in bar entgegen zu nehmen (steht auch im Vertrag drin, dass die Miete bar übergeben wurde und keinerlei Kontodaten), da ich nicht in der Stadt war.
10 Tage später hat er angerufen und gesagt, dass er das Zimmer nicht mehr braucht und gefragt, was wir machen wollen. Meine spontane Reaktion war vorzuschlagen, ihm die Hälfte der Miete zurück zu überweisen, woraufhin er gesagt hat, dass er damit gar nicht gerechnet hatte und erst gar nicht gefragt hätte. Ich habe meinen Vorschlag natürlich bereut
und nichts mehr unternommen, nachdem er mir seine Kontodaten per SMS geschickt hat. Ich habe von ihm verlangt, das Zimmer aufzuräumen und die Schlüssel meiner Mitbewohnerin zu übergeben.
Jetzt hat er sich gemeldet, möchte das versprochene Geld haben, wobei er sich nur auf das Telefongespräch beruft. Ich möchte gerne wissen, ob er in irgendeiner Form Erfolg haben könnte? Ich habe eigenhändig nichts unterschrieben, wir hatten keinen Mailverkehr und die Personaldaten von meiner Freundin hat er überhaupt nicht (auch wenn sie in der Tat zum Schluss ihre Unterschrift im Vertrag gesetzt hat, ihren Namen kann man davon aber nicht herauslesen), also könnte ich im Grunde genommen alles leugnen und er kann nichts beweisen. Im Vertrag steht natürlich nichts über Rückzahlung des Mietpreises bei vorläufigem Auszug, aber könnte er sich darauf berufen, dass er gar keinen Zugang zur Wohnung hatte, nachdem er den Schlüssel übergeben hatte? Wann er die Schlüssel zurückgegeben hat, kann er doch auch nicht beweisen...
Wenn er das Geld nicht bekommt, droht er mir damit, die Verwaltung des Hauses über die Untervermietung zu informieren (ich durfte ja mein Zimmer nicht untervermieten und im Vertrag steht, dass die Verwaltung informiert und einverstanden war). Hätte die Verwaltung überhaupt Interesse an die Verfolgung des Falles!? Ich habe ja die Wohnung sowieso bereits gekündigt und es handelt sich zudem um ein sehr großes Mehrfamilienhaus, in dem hauptsächlich Studenten wohnen. Was könnte sie grundsätzlich unternehmen und was wären die Konsequenzen?
Vielen Dank!
Carmen