Unangenehmer Untermieter

  • Hallo zusammen,

    ich bin Hauptmieterin einer 2-er WG, bestehend aus zwei Zimmern. Ich habe die Wohnung gekündigt und da ich mein Zimmer nicht mehr benutze, habe ich nach einem Untermieter für die restliche Zeit gesucht.

    Am selben Tag schon hat sich ein Interessent bei mir gemeldet, der möglichst schnell das Zimmer für die ganzen zwei Monate haben wollte. Ich habe einen Untermietvertrag für erstmal einen Monat vorbereitet und eine Freundin damit beauftragt, am nächsten Tag ihm die Schlüssel zu übergeben, ihn den Vertrag unterschreiben zu lassen und die Miete in bar entgegen zu nehmen (steht auch im Vertrag drin, dass die Miete bar übergeben wurde und keinerlei Kontodaten), da ich nicht in der Stadt war.

    10 Tage später hat er angerufen und gesagt, dass er das Zimmer nicht mehr braucht und gefragt, was wir machen wollen. Meine spontane Reaktion war vorzuschlagen, ihm die Hälfte der Miete zurück zu überweisen, woraufhin er gesagt hat, dass er damit gar nicht gerechnet hatte und erst gar nicht gefragt hätte. Ich habe meinen Vorschlag natürlich bereut :mad: und nichts mehr unternommen, nachdem er mir seine Kontodaten per SMS geschickt hat. Ich habe von ihm verlangt, das Zimmer aufzuräumen und die Schlüssel meiner Mitbewohnerin zu übergeben.

    Jetzt hat er sich gemeldet, möchte das versprochene Geld haben, wobei er sich nur auf das Telefongespräch beruft. Ich möchte gerne wissen, ob er in irgendeiner Form Erfolg haben könnte? Ich habe eigenhändig nichts unterschrieben, wir hatten keinen Mailverkehr und die Personaldaten von meiner Freundin hat er überhaupt nicht (auch wenn sie in der Tat zum Schluss ihre Unterschrift im Vertrag gesetzt hat, ihren Namen kann man davon aber nicht herauslesen), also könnte ich im Grunde genommen alles leugnen und er kann nichts beweisen. Im Vertrag steht natürlich nichts über Rückzahlung des Mietpreises bei vorläufigem Auszug, aber könnte er sich darauf berufen, dass er gar keinen Zugang zur Wohnung hatte, nachdem er den Schlüssel übergeben hatte? Wann er die Schlüssel zurückgegeben hat, kann er doch auch nicht beweisen...

    Wenn er das Geld nicht bekommt, droht er mir damit, die Verwaltung des Hauses über die Untervermietung zu informieren (ich durfte ja mein Zimmer nicht untervermieten und im Vertrag steht, dass die Verwaltung informiert und einverstanden war). Hätte die Verwaltung überhaupt Interesse an die Verfolgung des Falles!? Ich habe ja die Wohnung sowieso bereits gekündigt und es handelt sich zudem um ein sehr großes Mehrfamilienhaus, in dem hauptsächlich Studenten wohnen. Was könnte sie grundsätzlich unternehmen und was wären die Konsequenzen?

    Vielen Dank!
    Carmen

  • Hallo Carmen113,
    hier im Mietrechthilfe-Forum befassen wir uns vorwiegend mit Mietrecht...
    Tut mir leid, aber wenn ich schon WG höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an; und vor allem, wenn ich von solchen Mauscheleien lese.
    Wenn jemand ein möbliertes Appartement (unter-)gemietet hat, kann beiderseits bis zum 15.d.M. zum Monatsende gekündigt werden - heute also erst zum 30.04.2015.

  • Vielen Dank für die "nette" Antwort und die Tatsache, dass Sie überhaupt nicht auf die Fragen eingegangen sind, die ich stelle, stattdessen auf eine Kündigungsmöglichkeit hinweisen, die in dem Fall überhaupt nicht in Frage kommt.

  • Ich würde mich an das gegebene Versprechen halte, aber nicht wegen irgendwelcher dubiosen Drohungen.
    Mündliche Zusagen sind auch bindend.

    Was sollte die Hausverwaltung anders unternehmen, als fristlos kündigen - nach einer Abmahnung. Da sowieso gekündigt ist, sollte nichts gravierendes passieren.


    OT:
    Ich halte pauschal auch nix von diesen WG-Gemuschel, besonders dann, wenn das ganze Mietrecht auf den Kopf gestellt wird.
    Aber Berny, ich halte mich dann völlig raus und lasse nicht meinen Emotionen freien Lauf. Den kleinen Watschen haste Dir redlich verdient. :)

    Ach ja, ehe ich's vergesse, Deine Auskunft zu der kurzen Kündigungsfrist ist nicht korrekt. Es geht da, wenn Du den § 549 BGB meinst, nicht um ein möbliertes Appartement, sondern um einen Raum innerhalb der Räumlichkeiten des Hauptmieters.

  • sense:

    "Ich halte pauschal auch nix von diesen WG-Gemuschel, besonders dann, wenn das ganze Mietrecht auf den Kopf gestellt wird."
    - Du bestätigst das, was wir hier seit Jahren erleben bzw. "ertragen". Eigentlich finde ich WG dem Grunde nach ganz i.O. (preislich und von der Idde her), jedoch, was da oft mit zusammenhängt, ... :mad:

    "Aber Berny, ich halte mich dann völlig raus und lasse nicht meinen Emotionen freien Lauf. Den kleinen Watschen haste Dir redlich verdient. :)"
    - DANKE! :o

    "Ach ja, ehe ich's vergesse, Deine Auskunft zu der kurzen Kündigungsfrist ist nicht korrekt. Es geht da, wenn Du den § 549 BGB meinst, nicht um ein möbliertes Appartement, sondern um einen Raum innerhalb der Räumlichkeiten des Hauptmieters."
    - Japp, letzteres meinte ich auch...:)

  • Mein Sohn hat auch eine WG gegründet, allerdings mit seiner Cousine, welche schon im Sandkasten mit ihm verkehrte.
    Klappt alles einwandfrei.

    Es ist wie immer. Eine gute Idee wird meistens wieder kaputtgemacht. Je mehr das nutzen, desto größer das Chaos.
    Da ziehen wildfremde Menschen zusammen in eine Wohnung und haben obendrein nicht den Schimmer vom Mietrecht in solchen speziellen Fällen.

    Das geht fast immer schief und dann wird "Hilfe" geschrien.
    Da geb ich Berny völlig recht.

  • Mein Sohn hat auch eine WG gegründet, allerdings mit seiner Cousine, welche schon im Sandkasten mit ihm verkehrte.
    Klappt alles einwandfrei.


    Im S a n d k a s t e n...?

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