Nebenkostenabrechnung mitten im Jahr?

  • Guten Tag Zusammen,

    Unsere Wg löst sich auf und die Wohnung wird neu vermietet .Da die Wg aus 4 Leuten besteht, möchten wir alle Zahlungen die zu erfolgen sind erledigt haben. Der Mietvertrag wurde von 4 Leuten unterschreiben, es gibt keine einzel Verträge.

    der Mietbeginn war im November 2012 ,wir sind aber erst ende Dezember eingezogen und mussten eine ordentliche Nachzahlung leisten, da es unser Vormieter anscheinend sehr warm mochte :D.


    -Wasserkosten werden über eine Haupuhr abgelesen und auf 4 Wohnungen aufgeteilt.
    - Die Heizkosten werden durch die Firma Techem, mit Zählern an jedem Heizkörper ermittelt.

    Unser Mietvertrag endet am 30.04.2015 und wir möchten alle Zahlungen die bis zu diesem Zeitpunkt zu leisten sind abgerechnet haben. Da 2 Leute an das andere ende Deutschlands ziehen und einer möchte vielleicht für längere Zeit in das Ausland.


    Frage: Ist es möglich eine Komplette Abrechnung der Nebenkosten mitten im Jahr zu verlangen? oder geht das nur bis zum ende des Jahres und wird dann auf die Monate aufgeteilt , die wir dort gewohnt haben. ?

    Danke und einen schönen Start in die Woche
    Tom

  • Zitat

    Frage: Ist es möglich eine Komplette Abrechnung der Nebenkosten mitten im Jahr zu verlangen?

    Verlangen schon, nur machen muß das der Vermieter nicht. Geht im Normalfall auch gar nicht.

    Denn der Vermieter muß zunächst alle für die Abrechnung und den Abrechnungszeitraum relevanten Belege (Rechnungen, Bescheide etc.) haben um die Abrechnung zu erstellen.

    Dann hat er noch 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes Frist die Abrechnung er- und zuzustellen.

    Im Klartext, auf die Abrechnung für 2015, falls Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, habt Ihr erst ab dem 01.01.2017 Anspruch.

    Die Abrechnung erfolgt anteilig für den Nutzungszeitraum falls kürzer als der Abrechnungszeitraum.

  • Hallo Tom,
    meiner Vorrednerin schliesse ich mich an. Falls Ihr eine Kaution geleistet habt, kann der VM diese noch in angemessener Höhe wegen der noch ausstehenden BK-Abrechnung zurückbehalten. Bevor sich Eure Wege trennen, solltet Ihr eine Vereinbarung treffen, an wen sie zurückzuzahlen ist, und auch dies dem VM mitteilen.

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