Fristlose Kündigung seitens Vermieter mit 48h Räumfrist

  • Guten Abend,

    vorweg: in dem Mietverhältnis gab es zu keiner Zeit einen Verzug der Monatsmiete, sie wurde stets pünktlich am dritten Werktag des Monats auf das Konto des Vermieters überwiesen. Auch die Überweisung der kompletten Miete März 2015 erfolgte pünktlich und vollständig. Das Mietverhältnis besteht seit 2013.

    Es war ein Umzug unsererseits geplant. Kündigung sollte zum 31.05.2015 erfolgen um die Mietverhältnisse 2 Monate überlappen zu lassen um genügend Zeit für Umzug und Renovierung zu haben.

    • 26. Februar 2015


    Vermieter ruft an und will heute ein Treffen in der Wohnung vereinbaren. Dem Vermieter wird mitgeteilt dass meine Frau mit den zwei Kindern (1 und 3 Jahre) bei den Schwiegereltern 500km entfernt sind und ich erst gegen 23 Uhr von der Arbeit komme. Es wird telefonisch ein Termin für Montag, 09. März vereinbart, da die Vermieterin angibt sich bis 08. März 2015 auf Reise zu befinden.

    • 27. Februar 2015


    Im Briefkasten finde ich morgens ein Schreiben, persönlich eingeworfen, nicht frankiert, mit dem Vermerk auf dem Briefumschlag dass der Brief unter Zeugen des Nachbarn eingeworfen wurde. Der Brief enthält eine fristlose Kündigung des Mietvertrages mit einer Frist bis 28. Februar 2015 das Haus zu räumen und zu renovieren. Als Grund wird angegeben die Vermieterin hätte nie eine Kaution in Form einer Bürgschaft erhalten. Faktisch richtig, jedoch liegt diese Kautionsurkunde seit 2013 bei uns zuhause und existiert seit Anbeginn des Mietverhältnisses. Die Vermieterin hatte zwei jahre nicht danach gefragt. In dem Schreiben beschuldigt sie mich ebenso aus diesem Grund der "Arglistigen Täuschung" mit Androhung einer Anzeige. Versuche Vermieterin umgehend telefonisch zu erreichen waren erfolglos.
    Noch am Nachmittag des 27. Februar begonnen wir das Haus auszuräumen.

    • 28. Februar 2015


    Der Samstag wird genutzt weiter zu räumen. Ca. 15 Uhr steht die Vermieterin vor der Türe und drängt auf Wohnungsübergabe. Ein paar Minuten danach trifft die von ihr gerufene Polizei ein. Sie beschuldigt mich dass die Sachen die sie in der Wohnung gelassen hatte (Gardinen, Bilder, Wanduhr etc.) von mir gestohlen worden und verkauft worden wurden. Im Besein der Polizei kann dies durch Zeigen der Kisten in dem sich die Dinge befinden widerlegt werden. Es wird des Friedens Willen vereinbart dass das Haus bis zum 09. März geräumt ist und an diesem Tag übergeben wird.

    • 03. März 2015


    Ich habe einen Container bestellt, werfe die Möbel und Gegenstände (Teppiche, alte Küche) von denen wir uns trennen wollten ein. Container wird abgeholt. Ich verlasse gegen 13 Uhr das Haus.

    • 04. März 2015


    Im Beisein meines Vaters wollen wir noch Sachen aus der Wohnung holen und alles für das Streichen der Wohnung vorbereiten. Wir fahren ca 100km zur "alten" Wohnung und müssen feststellen dass wir sie nicht mehr betreten können weil das Schloss ausgewechselt wurde. Es wurde umgehend versucht die Vermieterin sowohl auf Festnetz als auch auf Handy zu erreichen. Ohne Erfolg.
    Ich entscheide mich sofort anwaltlichen Beistand zu nehmen. Dieser rät mir die Tatsachen sofort polizeilich zu melden. Die Polizei nimmt also Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Unterschlagung auf.

    • 05. März bis 15. März 2015


    Der Anwalt schreibt der Vermieterin und fordert sie auf uns den sofortigen Zugang zu unserer Wohnung zu gewähren, das Anwesen nicht mehr zu betreten und sich umgehend bei ihm zu melden. Dieses Schreiben wurde der Vermieterin per Einschreiben Rückschein nachweislich am 06. März zugestellt.
    Es erfolgt bis 15. März trotz mehr als 50 Anrufen und Nachrichten auf Ihrem AB seitens meines Anwalts und mir keinerlei Rückmeldung. Weder von der Vermieterin selbst noch von Ihrem Anwalt.
    Am 12. März stellt mein Anwalt einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht. Laut tel Auskunft wurde diese auch am 13. März ausgestellt.

    Heute, am 15.03.2015 befand sich 18:45 eine Nachricht auf meiner Mailbox. Es war meine Vermieterin mit der "Anweisung" dass ich morgen, den 16. März zw. 10:30 und 11:30 an der alten Wohnung zu sein habe um meine Sachen aus dem Haus zu entfernen.


    Soviel zum Stand der momentanen Dinge. Ich bin gespannt ob ich noch dazu verpflichtet bin das Haus innen zu streichen und zu renovieren.


    Liebe Grüsse,
    D

  • Hallo omabande,
    ich weiss garnicht, was der ganze Quatsch soll. Weshalb habt Ihr nicht rechtzeitig mal einen Anwalt konsultiert?

    "Es war ein Umzug unsererseits geplant. Kündigung sollte zum 31.05.2015 erfolgen um die Mietverhältnisse 2 Monate überlappen zu lassen um genügend Zeit für Umzug und Renovierung zu haben."
    - Mit dieser Aussage kann ich nichts anfangen. Fakten interessieren: Wann wurde zu wann von Euch gekündigt?

    "27. Februar 2015
    Im Briefkasten finde ich morgens ein Schreiben, persönlich eingeworfen, nicht frankiert, mit dem Vermerk auf dem Briefumschlag dass der Brief unter Zeugen des Nachbarn eingeworfen wurde. Der Brief enthält eine fristlose Kündigung des Mietvertrages mit einer Frist bis 28. Februar 2015 das Haus zu räumen und zu renovieren. Als Grund wird angegeben die Vermieterin hätte nie eine Kaution ..."
    - Ist kein Kündigungsgrund.

    "28. Februar 2015
    Der Samstag wird genutzt weiter zu räumen. Ca. 15 Uhr steht die Vermieterin vor der Türe und drängt auf Wohnungsübergabe. Ein paar Minuten danach trifft die von ihr gerufene Polizei ein. Sie beschuldigt mich dass die Sachen die sie in der Wohnung gelassen hatte (Gardinen, Bilder, Wanduhr etc.) von mir gestohlen worden und verkauft worden wurden. Im Besein der Polizei kann dies durch Zeigen der Kisten in dem sich die Dinge befinden widerlegt werden."
    - Wissentlich falsche Anschuldigung ist ein Straftatbestnd.

    "04. März 2015
    Im Beisein meines Vaters wollen wir noch Sachen aus der Wohnung holen und alles für das Streichen der Wohnung vorbereiten. Wir fahren ca 100km zur "alten" Wohnung und müssen feststellen dass wir sie nicht mehr betreten können weil das Schloss ausgewechselt wurde.
    Ich entscheide mich sofort anwaltlichen Beistand zu nehmen. Dieser rät mir die Tatsachen sofort polizeilich zu melden. Die Polizei nimmt also Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Unterschlagung auf."
    - Richtig.


    05. März bis 15. März 2015
    Der Anwalt schreibt der Vermieterin und fordert sie auf uns den sofortigen Zugang zu unserer Wohnung zu gewähren, das Anwesen nicht mehr zu betreten und sich umgehend bei ihm zu melden. Dieses Schreiben wurde der Vermieterin per Einschreiben Rückschein nachweislich am 06. März zugestellt.
    Am 12. März stellt mein Anwalt einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht. Laut tel Auskunft wurde diese auch am 13. März ausgestellt."
    - OK.

    "Heute, am 15.03.2015 befand sich 18:45 eine Nachricht auf meiner Mailbox. Es war meine Vermieterin mit der "Anweisung" dass ich morgen, den 16. März zw. 10:30 und 11:30 an der alten Wohnung zu sein habe um meine Sachen aus dem Haus zu entfernen."
    - Das wirst Du sicherlich Deinem Anwalt sogleich mitteilen.

    "Soviel zum Stand der momentanen Dinge. Ich bin gespannt ob ich noch dazu verpflichtet bin das Haus innen zu streichen und zu renovieren."
    - Das entnimmst Du bitte Deinem Mietvertrag. Auch diesbzgl. wird Dir Dein Anwalt sicherlich weiterhelfen.

  • Die Beantwortung dieser Frage

    Zitat

    Ich bin gespannt ob ich noch dazu verpflichtet bin das Haus innen zu streichen und zu renovieren.

    ...ist nur in Kenntnis des Mietvertrages möglich. Und eventuell auch durch die Vermieterin, da es sich um eine kurze Mietdauer handelt.
    Der RA sollte möglichst bei der Übergabe anwesend sein. Natürlich wird hier ein exaktes Übergabeprotokoll erstellt. Und so nebenbei: Es ist der Mieter, der nach § 546 BGB zur Übergabe der Wohnung verpflichtet ist. Daher schlägt der Mieter auch diesen Termin vor.


    Ich verstehe, wenn man mit solch dreisten oder dummen Menschen zu tun hat, dass man aufgeregt ist. Aber ob man den Ärger über ein Forum ablegen kann?

    Da bereits ein Anwalt seine Arbeit tut, wird von hier aus wohl kaum eine weitere Hilfe zu erwarten sein.

  • Hallo,

    was ist jetzt dein Problem?

    Wenn ich das richtig verstehe ist die Wohnung geräumt und ihr wolltet nur noch Streichen. Da die Vermieterin euch den Zutritt verweigert, geht das nicht.

    Die Vermieterin kann auch nicht die Kaution einbehalten, weil ihr diese nie bezahlt habt (ist übrgens eine Bringschuld).


    Für mich klingt das alles aber sehr unwahrscheinlich. Was ist denn die Motivation der Vermieterin so zu handeln? Das macht doch gar keinen Sinn, es sind sicher noch andere Sachen vorgefallen.

    Gruss
    H H

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