Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage:
benötige ich eine Genehmigung meines Vermieters, wenn ich eine 24-Stunden Pflegekraft bei mir in der Wohnung aufnehme.
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage:
benötige ich eine Genehmigung meines Vermieters, wenn ich eine 24-Stunden Pflegekraft bei mir in der Wohnung aufnehme.
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Kommt darauf an. Inwieweit hier eine "Besuch" oder gar Zuzug vorliegt kann ich nicht beurteilen.
benötige ich eine Genehmigung meines Vermieters, wenn ich eine 24-Stunden Pflegekraft bei mir in der Wohnung aufnehme.
Liegt eine Genehmigung des Amtsarztes vor?
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage:
benötige ich eine Genehmigung meines Vermieters, wenn ich eine 24-Stunden Pflegekraft bei mir in der Wohnung aufnehme.
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Nein, eine"Genehmigung" ist nicht erforderlich, sondern die Erlaubnis.
Rechtlich wird dies so behandelt wie bei der Aufnahme von nahe stehenden Personen.
Grundlage ist der § 553 Abs.1 Satz 1BGB.
Wichtig: Es besteht in solchen Fällen das rechtlich geforderte "persönliches Interesse"!
Der Vermieter muss zwar pro forma um Erlaubnis gebeten werden, muss aber der Aufnahme zustimmen, wenn kein schwerwiegender Grund dagegen spricht. Der Vermieter kann eigentlich nur ablehnen, wenn z.B. eine Überbelegung der Wohnung entstehen würde.
Es genügt also ein kurzes Anschreiben in dem die persönlichen Daten der aufgenommenen Pflegekraft dem Vermieter mitgeteilt werden.
Zulässige Besuchsdauer
u.a. längere Besuchszeiten sind auch üblich, wenn ein Freund oder Angehöriger den erkrankten Mieter betreut.
Es kommt deshalb nicht nur auf die zeitliche Dauer an, sondern auch darauf, ob der Mieter dem Besuch einen selbständigen Mitgebrauch an der Wohnung einräumt. Bringt der Besucher sein eigenes Klingel- oder Briefkastenschild an, ist das ein Indiz dafür, dass die Grenzen des Zulässigen überschritten sind.
Der Vermieter kann hingegen keine Einwände erheben, wenn der Mieter dem Besucher einen Haustürschlüssel überlässt. (LG Aachen,
AG Dortmund ) oder wenn sich der Besuch bei Abwesenheit des Mieters gelegentlich allein in der Wohnung aufhält.
Der Beitrag #5 hat leider gar nichts mit dem angesprochenen Problem zu tun.
Was dort angesprochen wird, trifft teilweise auf einen Besuch zu, der aber hier nicht das Thema ist. Es geht doch um die Gebrauchsüberlassung an Dritte (§553 BGB) in Verbindung mit einem Pflegedienst.
Der Beitrag #5 hat leider gar nichts mit dem angesprochenen Problem zu tun.
Ob das der TE auch so sieht?
Ob das der TE auch so sieht?
Ich denke schon!
Aber Du selbst solltest das auch so sehen.
Schau Dir nochmal genau die Fragestellung an. ![]()
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage:
benötige ich eine Genehmigung meines Vermieters, wenn ich eine 24-Stunden Pflegekraft bei mir in der Wohnung aufnehme..
@sense
Mein Beitrag war nur als Richtlinie gedacht und ich meine schon, daß dies den TE von Nutzen sein könnte.
@sense
Mein Beitrag war nur als Richtlinie gedacht und ich meine schon, daß dies den TE von Nutzen sein könnte.
Dieser Meinung bin auch ich.
Dieser Meinung bin auch ich.
Danke Berny.
Dieser Meinung bin auch ich.
Welcher Meinung?
Kommt da noch irgend etwas konkretes?
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