Nebenkostenabrechnung bei Mietpfändung

  • Ich habe einen etwas komplizierten Fall und wäre über Lösungsvorschläge sehr dankbar:

    1) Ich habe bisher keine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 erhalten
    2) Der Vermieter hat seine Mieteinnahmen verpfändet. Ich zahle daher die Miete direkt an eine Bank.
    3) Ich habe im Jahr 2013 die Nebenkostenvorauszahlungen an den Vermieter gleistet. Dieser hat Sie laut Auskunft der Hausverwaltung aber über einen gößeren Zeitraum nicht an die Hausverwaltung weitergeleitet. Die Hausverwaltung erstellt auch die Nebenkostenabrechnungen.
    4) Im Mai 2014 hat mich die Hausverwaltung auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Ich zahle seither die Nebenkostenvorauszahlungen direkt an die Hausverwaltung.
    5) Der Vermieter bzw. sein bevollmächtigter Berater sind nicht zu erreichen.
    6) Die Hausverwaltung hat mir eine Kopie der Nebenkostenabrechnung gesendet, daraus ergibt sich eine Guthaben von ca. 200 EUR.

    In vergangenen Jahren gab es regelmäßig Verzug bei der Zusendung der Nebenkostenabrechnung. Ich habe dann einen Brief an den Vermieter verfasst und mit Zurückhaltung der Nebenkostenvorauszahlungen gedroht. Folgend hab ich meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Jetzt habe ich dieses Druckmittel gegenüber den Vermieter nicht mehr (s. Punkt 4). Wie sollte ich in diesem Fall verfahren? Die Hausverwaltung möchte natürlich nicht, dass ich es mit aktuellen Nebenkostenvorauszahlungen verrechne, sie hat selber eine nicht unerhebliche Forderung aus dem Jahr 2013 gegenüber dem Vermieter. Ist eine Verrechnung mit den aktuellen Mietzahlungen an die Bank rechtlich zulässig?
    Vielen Dank im Voraus!

  • Ihr Vermieter ist nach wie vor Ihr Vertragspartner. Wenn eine Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung Ihnen zusteht, dann ist dieses umgehend an Sie auszuzahlen.
    Den Zoff von Verwalter Vermieter und Bank ist für Sie rechtlich ohne Bedeutung.
    Da wird nach bekannter Manier alles Unbequeme von sich gewiesen und der Letzte ist der Dumme.
    Ich würde den Vermieter einen gerichtlichen Mahnbescheid zusenden.
    Der dafür eingesetzte Verwalter muß sich dann um das Problem kümmern. Ein Verantwortlicher ist mit Sicherheit zu finden und muß dem Gericht Rede und Antwort stehen.
    Dann sehen Sie weiter.

    Oder aber Sie kürzen Ihre Miete um den entsprechenden Betrag des Guthabens.

    http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabr…-Zahlungsverzug

    Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei Zahlungsverzug
    Sofern der Vermieter die Erstattung grundlos verweigert, kann der Mieter bei einem bestehenden Mietvertrag die laufenden Vorauszahlungen auf die Nebenkosten mit seinem Erstattungsanspruch einfach verrechnen und Fakten schaffen. Der Vermieter kann dann nicht etwa kündigen, weil der Mieter mit der Zahlung der laufenden Nebenkosten rückständig sei.

    Vorab empfiehlt es sich als Selbstverständlichkeit, dass der Mieter den Vermieter trotzdem noch anmahnt, ihn auf seine Zahlungsverpflichtung hinweist und ihm unter angemessener Fristsetzung androht, dass er nach Fristablauf die laufenden Vorauszahlungen zurückbehält.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (12. März 2015 um 14:56)

  • Zunächst noch: Vielen Dank für die Antwort von damals!

    Ich habe in der Folge die zweite Variante gewählt. Ein Schreiben verfasst und die Einbehaltung der Nebenkosten angekündigt. Dies ist für die Monate Mai und Juni 2015 erfolgt. Eine Reaktion des Vermieters gab es erwartungsgem. nicht. Ich habe jetzt wieder ein paar Fragen und wäre sehr dankbar für eine Antwort:

    1) Die Hausverwaltung an die ich seit Juni 2014 die Nebenkosten überweise, hat mir mitgeteilt, dass die nicht gezahlten Nebenkosten Mai und Juni 2015 mit meiner Nebenkostenabrechnung für 2015 verrechnet werden, im Zweifel habe ich dann in Zukunft eine Nachzahlung. Ist die Hausverwaltung dazu berechtigt obwohl ich ein Recht habe die Nebenkosten, wie oben beschrieben, zurückzubehalten?
    2) Nie wird mir von der Hausverwaltung mitgeteilt, bis wann der Vermieter die Nebenkosten an die Hausverwaltung weitergeleitet hat. Meine Vermutung ist, dass alle Zahlungen für 2013 an die Hausverwaltung weitergeleitet wurden sind. Auf meine Aufforderung an die Hausverwaltung mir das Guthaben für 2013 auszuzahlen, wird geantwortet, dass der Vertragspartner der Hausverwaltung der Vermieter ist. Die Hausverwaltung verrechnet hier mein Nebenkostenguthaben für 2013 mit ihrer Forderung an den Vermieter über die Nebenkostenvorauszahlungen 01-06/2014. Ist die Hausverwaltung dazu berechtigt oder kann ich an die Hausverwaltung herantreten und die Auszahlung der Gutschrift für 2013 fordern (an den Vermieter hat die Hausverwaltung die Gutschrift nicht ausgezahlt)?

    Meine Frage beim Amtsgericht, ob ich Forderungen im Rahmen der Zwangsversteigerung geltend machen kann wurde negiert.
    Am 30.06. wurde die Wohnung zwangsversteigert. Der neue Besitzer hat sich noch nicht gemeldet.
    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo faber,
    mein Ansprech-=Vertragspartner ist solange mein im MV genannter VM, bis ich einen anderslautenden rechtsgültigen Gerichtsbeschluss erhalte.
    Ich bin mir nicht sicher, wie das bei Dir gelaufen ist...

  • Dennoch ist meiner Meinung nach zumindest die erste Frage berechtigt und ich würde mich über weitere Antworten freuen.


    Wenn Dein Guthaben unstreitig ist, so wüsste auch ich nicht, weshalb ich es mit der lfd. Mietezahlung nicht verrechnen sollte.

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