Ich habe einen etwas komplizierten Fall und wäre über Lösungsvorschläge sehr dankbar:
1) Ich habe bisher keine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 erhalten
2) Der Vermieter hat seine Mieteinnahmen verpfändet. Ich zahle daher die Miete direkt an eine Bank.
3) Ich habe im Jahr 2013 die Nebenkostenvorauszahlungen an den Vermieter gleistet. Dieser hat Sie laut Auskunft der Hausverwaltung aber über einen gößeren Zeitraum nicht an die Hausverwaltung weitergeleitet. Die Hausverwaltung erstellt auch die Nebenkostenabrechnungen.
4) Im Mai 2014 hat mich die Hausverwaltung auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Ich zahle seither die Nebenkostenvorauszahlungen direkt an die Hausverwaltung.
5) Der Vermieter bzw. sein bevollmächtigter Berater sind nicht zu erreichen.
6) Die Hausverwaltung hat mir eine Kopie der Nebenkostenabrechnung gesendet, daraus ergibt sich eine Guthaben von ca. 200 EUR.
In vergangenen Jahren gab es regelmäßig Verzug bei der Zusendung der Nebenkostenabrechnung. Ich habe dann einen Brief an den Vermieter verfasst und mit Zurückhaltung der Nebenkostenvorauszahlungen gedroht. Folgend hab ich meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Jetzt habe ich dieses Druckmittel gegenüber den Vermieter nicht mehr (s. Punkt 4). Wie sollte ich in diesem Fall verfahren? Die Hausverwaltung möchte natürlich nicht, dass ich es mit aktuellen Nebenkostenvorauszahlungen verrechne, sie hat selber eine nicht unerhebliche Forderung aus dem Jahr 2013 gegenüber dem Vermieter. Ist eine Verrechnung mit den aktuellen Mietzahlungen an die Bank rechtlich zulässig?
Vielen Dank im Voraus!