Welche Rechte habe ich bei starkem Baulärm?

  • Hallo,
    ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen oder zumindest raten, was ich in slch einer Situation machen kann.

    Und zwar hat sich mein Vermieter dazu entschlossen, das Wohngebäude auszubauen. Das resultiert in lautem Baulärm, der seit einigen Monaten schon andauert - weiterhin gab es nie eine Ankündigung dazu und auch keine Information, wie lange der Baulärm noch andauern würde.

    Daher habe ich mich versucht ein wenig einzulesen, was man da machen kann, ob ich die Miete aus diesem Grund mindern kann. Ich verstand es so, dass es wenn dann immer eine Einzelentscheidung wäre, man also vor Gericht gehen müsste?
    Ich habe dennoch meinen Vermieter kontaktiert und ihn auf das andauernde Problem hingewiesen mit der Information, dass ich es nicht mehr einsehe, bei dieser Belästigung den vollen Mietpreis zu zahlen.
    Jedoch kam darauf keine Reaktion. Was sollte ich nun also am besten machen? Kann ich einfach weniger Miete für den neuen Monat zahlen? Was kann da alles auf mich zukommen, was würdet ihr mir anraten?


    Vielen Dank für euren Rat und eure Hilfe!

  • Aus Ihrem Beitrag erlese ich den Wunsch einer Rechtsberatung. Das ist in einem Laienforum nicht erlaubt.
    Nehmen Sie eine professionale Rechtsberatung in Anspruch.

  • Naja mir reicht schon eine Einschätzung von anderen Mietern oder deren Erfahrungen bzw. deren Tipps...bin mir einfach nicht sicher, ob ich die volle Miete überweisen sollte oder nicht. Vielleicht hat jemand anderes ja shcon etwas ähnliches erlebt und kann die Erfahrungen mitteilen, oder auch wegen mir Erfahrungen ob sich eine professionelle Rechtsberatung lohne...wieviel Nerven einen so etwas kosten wird, wie die Gewinnaussichten sind, wie die Kosten dafür aussehen.

  • canna4711:

    "bin mir einfach nicht sicher, ob ich die volle Miete überweisen sollte oder nicht."
    - Das wird Dir hier niemand sagen.
    Schau mal hier, Dein Freund hilft dir: https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=mietminderung+baul%C3%A4rm+nachbarwohnung&gbv=2&oq=mietminderung+baul%C3%A4rm&gs_l=heirloom-hp.1.3.0l10.2329.16547.0.26063.33.18.5.10.10.0.141.2423.0j18.18.0.msedr...0...1ac.1.34.heirloom-hp..0.33.2922.rjZYEu4c3qA

    "... ob sich eine professionelle Rechtsberatung lohne...wieviel Nerven einen so etwas kosten wird, wie die Gewinnaussichten sind, wie die Kosten dafür aussehen."
    - Hierfür gibt es Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Immoblienrecht.

  • Zitat

    Jedoch kam darauf keine Reaktion.

    Das muss auch nicht,

    - denn die Mietminderung, die per Gesetz (§536 BGB) eintritt, ist für einen Mieter dann möglich,
    - wenn der Mangel dem Vermieter gemeldet ist.
    - Von diesem Zeitpunkt an kann der Mieter die Miete mindern.
    - Gemindert wird die Bruttomiete.
    - Die Höhe richtet sich nach dem Verlust des Wohnwertes.
    - Für Höhe und Dauer ist der Mieter beweispflichtig. Dazu bedient man sich i.a.R., um einen einfachen Anhalt zu haben, z.B. dem Link von Berny.

    OT:
    Ich sehe diesen Beitrag nicht als Rechtsberatung an, da alles was ich beschrieben habe jeder im Netz finden und nachlesen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von sense (12. März 2015 um 03:01)

  • OT:
    Ich sehe diesen Beitrag nicht als Rechtsberatung an, da alles was ich beschrieben habe jeder im Netz finden und nachlesen kann.

    Ist hier auch keine. Ich bezog mich auf folgenden Sätze:
    Was sollte ich nun also am besten machen? Kann ich einfach weniger Miete für den neuen Monat zahlen? Was kann da alles auf mich zukommen, was würdet ihr mir anraten?

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