Zweite Mieterhöhung in einem halben Jahr und Rückwirkend

  • Hallo,

    ich habe letzte Woche einen Brief von meinem Vermieter bekommen worin steht das ohne mein Wissen die Miete um 10€ im Junie erhöht wurde und ich jetzt 30€ nachbezahlen soll, wie zukünftig diese 10€ mehr bezahlen soll.

    Darf der das so einfach? Und auch noch Rückwirkend? Also für mich ist das glatter Betrug.

    Schon anfang des Jahres wurde die Miete um 10€ erhöht und nun dies. Und die Wohnung ist dies wirklich nicht wert. Hier fallen auch so das eine oder andere an, das verkalkte Wasser ist am schlimmsten.

    Ausziehen kann ich aber nicht so schnell, wegen dem kautionproblem, wobei diese Kaution hier ein halbes Jahr zurückgehalten wird.

  • Hallo David,

    "gratuliere" zu diesem Vermieter... :(

    "ich habe letzte Woche einen Brief von meinem Vermieter bekommen worin steht das ohne mein Wissen die Miete um 10€ im Junie erhöht wurde und ich jetzt 30€ nachbezahlen soll, wie zukünftig diese 10€ mehr bezahlen soll."
    Alles unwirksam.

    "Darf der das so einfach? Und auch noch Rückwirkend?"
    Nein.

    "Also für mich ist das glatter Betrug."
    Betrug ist im strafrechtlichen Sinne etwas anderes.

    "Schon anfang des Jahres wurde die Miete um 10€ erhöht"
    WIE geschah es denn damals?

    "Und die Wohnung ist dies wirklich nicht wert."
    Das ist relativ. Latürnich ist sie das für den VM wert... ;)

    "Hier fallen auch so das eine oder andere an, das verkalkte Wasser ist am schlimmsten."
    Vermieter- oder Lieferanten-Schuld?

    "Ausziehen kann ich aber nicht so schnell,"
    Natürlich kannste ausziehen, jedoch bist weiterhin bis zur Beendigung des Mietverhältnisses die Mietzahlungen schuldig.

    "wegen dem kautionproblem, wobei diese Kaution hier ein halbes Jahr zurückgehalten wird."
    Bitte mal näher erklären.

  • Wie kann ich deiner Meinung nach jetzt vorgehen? Nachbezahlen muss ich nichts und für eine Erhöhung muss er einen extra Antrag stellen?

    Darf mein Vermieter überhaupt Halbjährlich erhöhen?

    Bei der letzten Erhöhung bin ich drauf eingegangen!


    Naja und bei der Kaution kann ich nicht viel sagen, nur das der Vermieter diese ein halbes Jahr zurückhalten kann. Das verstehe ich aber nicht weil wenn ich ausziehe und Mängel entstanden sind, sieht man die doch gleich und brauch kein halbes Jahr um diese zu entdecken. Keine Ahnung!

  • Hi David,

    "Nachbezahlen muss ich nichts und für eine Erhöhung muss er einen extra Antrag stellen?"
    Nee, der VM teilt Dir schriftlich sein Mieterhöhungsverlangen mit.

    "Darf mein Vermieter überhaupt Halbjährlich erhöhen?"
    Hmm, afaik sagt die Kappungsgrenze, dass er in 3 Jahren höchstens 20% erhöhen darf.

    "Bei der letzten Erhöhung bin ich drauf eingegangen!"
    Naja...

    "bei der Kaution kann ich nicht viel sagen, nur das der Vermieter diese ein halbes Jahr zurückhalten kann. Das verstehe ich aber nicht weil wenn ich ausziehe und Mängel entstanden sind, sieht man die doch gleich und brauch kein halbes Jahr um diese zu entdecken."
    Verstehe schon, aber: Wenn kein Übergabeprotokoll gefertigt wurde, kann der VM bis zu einem halben Jahr nach Rückgabe der Mietsache Reklamationen vorbringen.

  • Also kann ich die rückwirkenden Kosten ablehnen?

    Ansonsten kann ich dann wohl nichts machen und muss das hinnehmen!

    Es gibt keine rückwirkenden "Kosten". Bitte präzise...:mad:

  • Na gut Ok, kannst du mir evtl. einen Parragraphen empfehlen, den ich meinem Vermieter vorlegen kann um ihm zu zeigen das er von mir nicht 3 Monate rückwirkend Mietkosten fordern kann, da er mir erst jetzt schrieb das er vor drei Monaten anscheinend ohne Bescheid die Miete erhöht hat?

    Ich muss ja irgend etwas in der Hand haben...

  • Na gut Ok, kannst du mir evtl. einen Parragraphen empfehlen, den ich meinem Vermieter vorlegen kann um ihm zu zeigen das er von mir nicht 3 Monate rückwirkend Mietkosten fordern kann, da er mir erst jetzt schrieb das er vor drei Monaten anscheinend ohne Bescheid die Miete erhöht hat?
    Ich muss ja irgend etwas in der Hand haben...


    Hi David,
    es gibt keine Mietkosten (bestenfalls bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder Steuererklärungen). Es heisst einfach nur Miete oder Mietzins.
    Unser grosser Freund hilft auch hier: Google

  • Nja das ist mir eigentlich egal wie das heißt. Du hast gesagt das er mir die 10€ nicht schon auf die Juniemiete berechnen darf, obwohl er (mein Vermieter)mir letzte Woche erst zur Mieterhöhung bescheid gab. Also gibt es dafür einen Paragraphen?

    ABC...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!