Alte Mietrückstände

  • Hallo liebe Community,

    folgender Sachverhalt: 2013 entstanden durch eine Verkettung unglücklicher Umstände Mietrückstände von 4 Monatsmieten. Eine damals ausgesprochene Kündigung seitens meines Vermieters wurde 2 Wochen später zurückgezogen. Wir verblieben bei einer Tilgung der Mietrückstände durch Ratenzahlung und Arbeiten im&am Haus die mit einem Betrag X vergütet werden und 1:1 von der Schuld abgezogen werden.

    Nun erreichte mich vor kurzem ein Schreiben meines Vermieters in dem er mich auffordert die verbleibenden Rückstände umgehend aus zugleich. Andernfalls würde einen Rechtsanwalt einschalten und ich wäre schneller raus als mir lieb ist. Eine Rückzahlung der geforderten Summe ist mir unmöglich!

    Nun Frage ich mich natürlich, in Anbetracht der Vereinbarungen die getroffen wurden, ob es wirklich so einfach ist wie es mein Vermieter darstellt.

    Ich bedanke mich für die Hilfe.

    Grüße

    Dante

  • Hallo Dante456,

    "Eine damals ausgesprochene Kündigung seitens meines Vermieters wurde 2 Wochen später zurückgezogen.
    Wir verblieben bei einer Tilgung der Mietrückstände durch Ratenzahlung und Arbeiten im&am Haus die mit einem Betrag X vergütet werden und 1:1 von der Schuld abgezogen werden."
    - Beides schriftlich, nachweislich?

  • Ja, beides schriftlich


    Wenn Deine vereinbarte Gegenleistung in Punkto Zeit und Qualität nicht zu beanstanden ist, halte ich die abweichende Forderung bzw. Androhung des VM für gegenstandslos.

    "Andernfalls würde einen Rechtsanwalt einschalten und ich wäre schneller raus als mir lieb ist."
    - Ist dummes Zeugs.

  • Hallo liebe Community,

    folgender Sachverhalt: 2013 entstanden durch eine Verkettung unglücklicher Umstände Mietrückstände von 4 Monatsmieten. Eine damals ausgesprochene Kündigung seitens meines Vermieters wurde 2 Wochen später zurückgezogen. Wir verblieben bei einer Tilgung der Mietrückstände durch Ratenzahlung und Arbeiten im&am Haus die mit einem Betrag X vergütet werden und 1:1 von der Schuld abgezogen werden.

    Nun erreichte mich vor kurzem ein Schreiben meines Vermieters in dem er mich auffordert die verbleibenden Rückstände umgehend aus zugleich. Andernfalls würde einen Rechtsanwalt einschalten und ich wäre schneller raus als mir lieb ist. Eine Rückzahlung der geforderten Summe ist mir unmöglich!

    Nun Frage ich mich natürlich, in Anbetracht der Vereinbarungen die getroffen wurden, ob es wirklich so einfach ist wie es mein Vermieter darstellt.

    Ich bedanke mich für die Hilfe.

    Grüße

    Dante

    kann es sein, daß es keine arbeiten mehr gibt, um die "verbleibenden rückstände" mittels eigenleistung ab zu arbeiten?

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