Hallo zusammen!
Folgende Konstellation:
A ist Hauptmieter der Wohnung
B ist Untermieter, es gibt keinen schriftlichen Unter-Mietvertrag, Kaution von 500€ beim Einzug bei A hinterlegt
A kündigt B mit 3 Monatsfrist das Untermietverhältnis wegen Eigenbedarf.
B möchte daraufhin schon nach Ablauf des ersten der drei Monate ausziehen und weigert sich für die beiden weitere Monate zu zahlen.
Darf die Kaution (welche etwa den beiden Monatsmieten entspricht) einfach einbehalten werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
RM