Untermieter will vor 3 Monatsfrist ausziehen

  • Hallo zusammen!
    Folgende Konstellation:

    A ist Hauptmieter der Wohnung
    B ist Untermieter, es gibt keinen schriftlichen Unter-Mietvertrag, Kaution von 500€ beim Einzug bei A hinterlegt

    A kündigt B mit 3 Monatsfrist das Untermietverhältnis wegen Eigenbedarf.
    B möchte daraufhin schon nach Ablauf des ersten der drei Monate ausziehen und weigert sich für die beiden weitere Monate zu zahlen.
    Darf die Kaution (welche etwa den beiden Monatsmieten entspricht) einfach einbehalten werden?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    RM

  • Hallo Ronald Matthis,

    "B möchte daraufhin schon nach Ablauf des ersten der drei Monate ausziehen"
    - Ähem..., er kann ausziehen wann er will, nur die Miete muss er bis zum Ablaufdatum zahlen. Eine Verrechnung der Kaution auf die letzte(n) nicht erfolgten Mietezahlung(en) wäre rechtswidrig.

  • Zitat

    Darf die Kaution (welche etwa den beiden Monatsmieten entspricht) einfach einbehalten werden?

    Das ist u. a. Sinn und Zweck der Kaution, auch Mietsicherheit genannt.

    Allerdings darf ein Vermieter auf die Kaution erst nach Mietende zugreifen.

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