Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 Neuer Posten Abwasser / Niederschlagsgebühren

  • Guten Abend,

    ich verstehe meine Nebenkostenabrechnung nicht mehr, für mich nicht mehr nachzuvollziehen.
    Habe für das Jahr 2014 meine NK Abrechnung erhalten. Verbraucht 39m³ für Frisch und Abwasser.
    Ab dem 01.05.2014 werden neue Abgaben der Stadt berechnet. Siehe Homberg (Efze): Steuern & Abgaben

    Die Vermieterin kann es mir nicht erklären, da sie wie sie sagt, nicht weiß wie sie es berechnen soll und hat mir die gesamten Kosten mit dem Vermerk Verbrauch 39 cbm laut Abbuchung und Abwassergebühren / Niederschlagswasser laut Abbuchung der Gemeinde berechnet. Ich kann nicht erkennen, nach welchem Verbrauch abgerechnet wurde.

    Die Änderung trat am 01.05.2014 ein siehe bitte den Link, also müsste doch vom 01.01.2014 - 30.04.2014 die alte Berechnung gewesen sein und ab 01.05.2014 die Neue. Ich komme einfach nicht auf die Beträge die in meiner Nebenkostenabrechnung stehen.


    Kann mir da bitte Jemand behilflich sein?

    Vielen Dank und nette Grüße
    Manu

  • Manu49,
    Zitat: "Bei Fragen und für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Steueramts in Homberg.
    Tel.: 05681 / 994180 "

  • Die Vermieterin kann es mir nicht erklären, da sie wie sie sagt, nicht weiß wie sie es berechnen soll und hat mir die gesamten Kosten mit dem Vermerk Verbrauch 39 cbm laut Abbuchung und Abwassergebühren / Niederschlagswasser laut Abbuchung der Gemeinde berechnet. Ich kann nicht erkennen, nach welchem Verbrauch abgerechnet wurde.

    Die Betriebskostenabrechnung ist nachvollziehbar zu erstellen und zwar vom Vermieter. Wenn die Omma das nicht kann, muß Sie jemand beauftragen oder nicht mehr vermieten.

    Der Hinweis von Berny ist wieder so primitiv und einfach und gleichzeitig auch wieder so hoch intelligent, das es Ihre Vermieterin nicht schafft, diesen minimalen Hinweis nachzugehen.
    Da wird einfach eine Zahl genommen und gut ist.
    Sie und auch die Steuerverwaltung der Stadt hat mit der Betriebskostenabrechnung nichts zu tun.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (4. März 2015 um 07:37)

  • Zitat

    Kann mir da bitte Jemand behilflich sein?

    Oh ja, die Vermieterin ist dazu verpflichtet.
    Kann sie das nicht, darf sie auch keine Abrechnung erstellen.
    Der Abrechnung könnte der Mieter in dem genannten Punkt widersprechen und die Zahlung verweigern.

    Fundstück/Urteil:

    Zitat

    Ein durchschnittlich gebildeter, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulte Mieter muss überprüfen können, welche von ihm erbrachten Leistungen der Vermieter bei der Berechnung seiner Saldoforderung berücksichtigt hat. Ebenso: OLG Düsseldorf 24. Zivilsenat, Urteil vom 6. Mai 2003, Az: 24 U 99/02.

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