Vermieter bestellt Handwerker vor Wohnungsübergabe

  • Hallo,
    Ich hoffe mir kann hier etwas weitergeholfen werden.
    Zur Thematik,meine Vermieterin hat Handwerker vor der Übergabe der Wohnung bestellt und sagt nun ich müsse die Rechnung tragen (über 500€)
    Ist das so rechtens?
    Ich hatte keine Gelegenheit die behobenen Mängel selbst zu beheben (Fußleisten) da noch keine Übergabe erfolgte.
    Ich wohne schon nicht mehr in der Wohnung und war eine Woche nicht und hat mich dann quasi mit der Rechnung überrumpelt.

  • Hasso:

    "meine Vermieterin hat Handwerker vor der Übergabe der Wohnung bestellt und sagt nun ich müsse die Rechnung tragen (über 500€)
    Ist das so rechtens?"
    - Nein, falls es so nicht vereinbart war.

    "Ich hatte keine Gelegenheit die behobenen Mängel selbst zu beheben (Fußleisten) da noch keine Übergabe erfolgte."
    - Hättest Du aber zuerst die Gelegenheit dazu bekommen müssen.

    "Ich wohne schon nicht mehr in der Wohnung und war eine Woche nicht und hat mich dann quasi mit der Rechnung überrumpelt."
    - Wie lautet Deine Frage? Wer ist der Adressat der Rechnung?

  • Zitat

    Ich hatte keine Gelegenheit die behobenen Mängel selbst zu beheben (Fußleisten) da noch keine Übergabe erfolgte.
    Ich wohne schon nicht mehr in der Wohnung und war eine Woche nicht und hat mich dann quasi mit der Rechnung überrumpelt.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann war doch die Wohnung noch gar nicht übergeben. Wie kommt dann die Vermieterin mit ihrem Handwerkergefolge in die Wohnung? Hausrecht hatte immer noch der Mieter.

    Wenn es sich um Arbeiten im Rahmen von Schönheitsreparaturen gehandelt hätte, dann hätte die Vermieterin dem Mieter Gelegenheit zur Behebung der Mängel geben müssen. Es sei denn, der Mieter hätte dies schon vorher abgelehnt.

    Bei echten Beschädigungen die durch den Mieter verursacht wurden, sieht die Sache etwas anders aus, da hätte die Vermieterin den Mieter nicht fragen müssen.

    Wenn es nur um das Anbringen der Fußleisten ginge, dann würde ich der Vermieterin die Rechnung schenken. :rolleyes:

  • Zitat

    Zur Thematik,meine Vermieterin hat Handwerker vor der Übergabe der Wohnung bestellt und sagt nun ich müsse die Rechnung tragen

    Wie sind denn die Handwerker in die Wohnung gekommen, wenn keine Übergabe stattgefunden hat?

    Ansonsten muss der Vermieter dir die Möglichkeit einräumen, den Schaden selbst zu beseitigen. Das ist wohl nicht erfolgt, weshalb Du nicht zahlen musst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!