Mietminderung wegen dauerhaften Bauarbeiten?

  • Hallo,
    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, das vor gut einem Jahr verkauft wurde. Vor ziemlich genau einem Jahr wurde dann das Treppenhaus renoviert. Diese Renovierung dauerte Monate (!) und es handelte sich nur um eine Renovierung, keine Sanierung! Sobald diese abgeschlossen wurde, wurde eine Wohnung Anfang Januar saniert. Die Sanierung sollte laut Vermieter 2 Wochen dauern. Bis heute in die Sanierung nicht abgeschlossen. Heute haben wir erfahren, dass, sobald diese Wohnung fertig ist, weitere Wohnungen saniert werden sollen. Wir werden nun seit ziemlich genau einem Jahr durch Dreck und Lärm belästigt. Da wir in einem Haus aus den 60ern Wohnen hört man hier alles extrem laut. Haben wir die Möglichkeit nun mit Mietminderung zu reagieren, da die Zustände langsam unerträglich werden? Ich bin für jeden Rat dankbar!

  • Zitat

    Haben wir die Möglichkeit nun mit Mietminderung zu reagieren, da die Zustände langsam unerträglich werden?

    Habt Ihr. Bitte nur mit fachlicher Unterstützung/Hilfe.

  • Zitat

    Ich bin für jeden Rat dankbar!

    Der § 536 BGB ist die rechtliche Grundlage für eine Mietminderung. Sie tritt per Gesetz ein.

    Wer als Mieter eine Mietminderung geltend machen will, muss den "Wohnmagel" dem Vermieter melden. Der Mieter ist beweispflichtig.
    Mietminderungen sind immer als Einzelfälle zu betrachten und daher gibt es auch keine pauschale Festlegung von Minderungsquoten. Das muss der Mieter - eventuell mit Unterstützung - selbst machen.

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