Fristlose Kündigung - Ja oder Nein ?

  • Halloo,

    bin in einer ziemlich verzwickten lage. Ich bin in eine neue Wohnung gezogen, wohne dort jetzt seit etwa einem Monat. Mein Vermieter war zu Anfang total nett und hat super viele Versprechungen gemacht.
    Ich habe seit dem ich eingezogen bin noch keinen Mietvertrag unterschrieben, nicht weil ich nicht möchte, sondern weil mein Vermieter alles hinauszögert. Ich habe ihn mehrmals und auch dringlich darum gebeten mir den Mietvertrag zu geben, jedesmal verströstet er mich damit, das er es ja machen will aber soo viel zu tun hat usw. Benötige allerdings auch die Unterlagen um Bafög zu beantragen, was meinem Vermieter auch bekannt ist.

    Jetzt habe ich das Problem, dass ich am liebsten da so schnell wie möglich ausziehen möchte und auch evtl nicht auf die vom BGB vorgegeben drei Monate warten möchte.

    Meine Gründe dafür sind :
    Ich habe eine Waschmaschine mitgebracht, diese habe ich in einem "Waschraum" (der voll mit Müll ist ) abgestellt, weil dort die Anschlüsse sind. Um dort hin zu kommen muss ich durch die Garage vom Vermieter. Jedoch weigert sich mein Vermieter mir einen Schlüssel dafür zu geben, obwohl es so ausgemacht und mir versprochen wurde. Dadurch das ich kein Schlüssel habe und mein Vermieter ständig unterwegs ist, konnte ich seit vier Wochen nicht mit meiner eigenen Waschmaschine waschen. Darüber hinaus habe ich heraus gefunden das er mich bezüglich des Waschraumes belogen hat. Er hatte behauptet: ich wäre die Erste, die Ihre Waschmaschine dort abgestellt hätte. Habe allerdings die Vormieterin ausfindig gemacht und Sie hatte ebenfalls dort eine Waschmaschine stehen und ist aus dem selben Grund dort ausgezogen.

    Ich habe natürlich mit meinem Vermieter über die Nebenkosten gesprochen. Er meinte, das die Heizung und das Wasser in den Nebenkosten sind. Ich bin dann auch davon ausgegangen, das Warmwasser auch darunter fällt und habe erst vor drei Tagen erfahren, das mein Warmwasser über meine Stromrechnung läuft.
    Ich habe auch in den Nebenkosten Gelber Sack und Papier, aber kein Hausmüll, was mir auch erst richtig gesagt wurde nach dem ich dort eingezogen bin.

    Habe natürlich vor dem Einzug auch gecheckt, ob man Internet bestellen kann und mein Vermieter meinte auch dort, es sei alles kein Problem, da hat noch nie jemand mit Probleme gehabt. Hatte dann bei einem Internetanbieter Internet bestellt und erst schien es auch so das es gehen würde, dann bekam ich allerdings eine Absage von Internetanbieter, sie hätten keine freie Leitung usw mehr, das müsste ich mit einem anderem Internetanbieter machen (welcher leider dopplet so teuer ist). Diesbezüglich habe ich auch meine Vormieterin befragt und Sie hat mir auch erzählt das Sie kein Internet bekommen hatte. Mir ist natürlich bewusst, das ein Vermieter nichts dafür kann, dass es keine Internet Leitung gibt, aber er hat mich diesbezüglich auch dort wieder belogen.

    Das ist jetzt ein Großteil meiner Probleme dort, es gibt noch ein, zwei kleinere, aber es ist ja jetzt schon viel Text :P.

    Besteht unter diesen Umständen die Möglichkeit einer Fristlosen Kündigung meinerseits. Ich bin zwar an einen mündlichen Vertrag gebunden, aber das ist er ja auch. Allerdings hält mein Vermieter Vereinbarungen nicht ein, auch nach mehrfacher Aufforderung nicht.

    Für einen Rat wäre ich sehr dankbar. Also vielen Dank auch schon mal in vorraus.
    mfg
    michad

  • Auch wenn jedes Ihrer Probleme ärgerlich ist, reicht es wohl nicht zu einer fristlosen Kündigung. Der Gesetzgeber hat die Messlatte für solch einen Schritt sehr hoch gelegt, aber lesen Sie bitte selbst:

    Mietrecht: Die fristlose Kündigung druch den Mieter

    Und bitte, alle zukünftigem Beanstandungen und Mängel, die Sie haben, nur noch beweisbar (gegen Unterschrift) dem Vermieter übergeben. Das mit dem Müll verstehe ich nicht so ganz, denn in der Regel werden diese Dinge vom Entsorger zusammen berechnet.

  • Vielen Dank noch mal für deine Antwort.
    Habe mir den Text zum Mietrecht durchgelesen, das steht leider auch nichts richtiges für meinen Fall darüber drin, also was geschieht, wenn der Vermieter abgemachte Einigungen nicht einhält. Dort steht jedoch aber auch, das man dem Vermieter eine Frist setzten kann, in welcher er die Beanstandeten Dinge beheben/bearbeiten muss, ansonsten kann es zu einer fristlosen Kündigung kommen. Bin mir aber auch da unsicher, ob meine Anliegen dafür passend wären.
    Aber es muss doch auch einen Schutz für den Mieter geben, wenn der Vermieter auch in einem Mündlichem Vertrag, Vertragsbruch begeht.

    Das mit dem Müll verstehe ich ja selber nicht ganz, wieso ich mein Papiermüll und Plastikmüll loswerden kann, aber mich um den Hausmüll selber kümmern muss.

    Was würde den passieren, wenn er mir einen Vertrag dann gibt und er z.B dann in den Vertrag eingebaut hat, das ich keinen Schlüssel bekomme und das der Müll usw. nicht dabei ist und ich mit diesen Umständen nicht einverstanden bin und den Vertrag unter diesen Vorraussetzungen ablehne, da es ja vorher eine andere mündliche Vereinbarung gab.

    mfg michad

  • Habe mich mal weiter Infromiert und das Gefunden.
    auch hier auf der Seite
    Außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages


    Nichtgewährung des Gebrauchs der Mietsache (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

    Wird dem Mieter der vertraglich vereinbarte Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen, hat der Mieter das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

    Ich habe den Platz für die Waschmaschine mitgemietet und dafür gibt es auch zeugen von der Vereinbarung. Die Waschmaschine steht in einem Raum für Waschmaschinen, in dem ich und mein Nachbar einen Anschluss mit extra Abrechnung habe.

    Da er mir die nutzung nicht gewährt oder nicht Rechtzeitig, wäre das ein Grund zur fristlosen Kündigung oder ?..

    Über eine weitere antwort würde ich mich sehr freuen.
    mfg michad

  • Fristlose Kündigung?
    Du hast nach Deiner Aussage nichts unterschrieben?
    Besteht dann ein Überhaupt ein Vertrag? Ein Vertrag der nicht besteht muss nicht gekündigt werden. Wäre meine Vermutung...
    Und-Mündliche abmachungen sind in einem Vertragsverhältnis (wenn das eins sein sollte) Nichtig.
    D.h. Nur Vertraglich/Schriftlich geregelte Dinge sind Verpflichtend.

  • Hallo auch schon mal danke für die Antwort. Aber so weit ich das rechtlich jetzt herausgefunden habe, besteht auch nach einer mündlicher Abmachung laut gesetzt eine Drei Monate Kündigungs frist. Dadurch das ich beim Einzug direkt die Miete bezahlt habe, bin ich an die gesetzlichen Vertragsgesetze gebunden.

  • Ein Vertrag der nicht besteht muss nicht gekündigt werden. Wäre meine Vermutung...

    Da liegt die Vermutung aber falsch. Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen und angetreten werden. Die Kündigung aber muss auf jeden Fall schriftlich (beweisbar) erfolgen.

    Und-Mündliche abmachungen sind in einem Vertragsverhältnis (wenn das eins sein sollte) Nichtig.
    D.h. Nur Vertraglich/Schriftlich geregelte Dinge sind Verpflichtend.

    Um möglichem Ärger aus dem Weg zu gehen, sollte man Mietverträge mit allen Pflichten und Rechten natürlich nur schriftlich abschließen.

  • Und-Mündliche abmachungen sind in einem Vertragsverhältnis (wenn das eins sein sollte) Nichtig.
    D.h. Nur Vertraglich/Schriftlich geregelte Dinge sind Verpflichtend.


    Auch diese Annahme ist falsch, Silva, es sei denn, in einem schriftlichen Vertrag ist festgelegt, dass mdl. Abreden der Schriftform bedüfen.

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