Miete gekürzt!

  • Guten Tag,

    Bis vor kurzem habe ich in einer 3er- Wohngemeinschaft als Untermieterin gewohnt. Die Hauptmieterin überreichte mir am 12.01.2015 die Kündigung zum 31.03.2015. Wegen massiver unstimmigkeiten und Theater bin ich am 11.02.2015 aus der Wohnung ausgezogen. Ein Nachmieter ist bereits zum 01.03.2015 gefunden!Ich habe Ihr die volle Zimmermiete und die halben Nebenkosten überwiesen (halbe NK wegen Auszug am 11.02) Ist das rechtens? Nun verlangt die Hauptmieterin die ausstehenden 56,60 €. Ich sehe das aber nicht ein Nebenkosten zu bezahlen die ich garnicht verursacht habe! Bin ich verpflichtet den ausstehenden Betrag an sie zu Zahlen?

  • Zitat

    Ich sehe das aber nicht ein Nebenkosten zu bezahlen die ich garnicht verursacht habe!

    Miete und Nebenkosten sind bis zum Mietende zu zahlen.
    Es gibt übrigens auch verbrauchsunabhängige Betriebskosten, wie Grundsteuer, Versicherungen, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, etc.

    Ergo musst Du die Betriebskosten zahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Guten Tag,
    Ich sehe das aber nicht ein Nebenkosten zu bezahlen die ich garnicht verursacht habe! Bin ich verpflichtet den ausstehenden Betrag an sie zu Zahlen?

    Auch wenn du es nicht einsehen willst, die Zahlung der Miete und Nebenkosten ist immer bis zum Ende des Mietvertrages fällig. Da das Zimmer aber ab 01.03. wieder vermietet ist, endet deine Zahlungspflicht am 28.02.

    Ob die Kündigung überhaupt in Ordnung geht, ist ja nicht gefragt.

  • Miete + vertraglich vereinbarte Nebenkosten sind bis Vertragsende, hier der 28.02., zu zahlen PUNKT.

    Sind für NK monatliche Vorauszahlungen vereinbart werden diese ja 1x jährlich abgerechnet. Evtl. zu viel gezahlte NK dann erstattet.

    Ist aber eine Pauschale vereinbart gibt es nix zurück.

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