Heizkörper für Nachbarn über eigenen Gaszähler mit betrieben - was tun?

  • Ich wohne seit 2009 in einer Mietwohnung. Meine Wohnng und die rechts neben mir waren lange vor meinem Einzug einmal verbunden und wurden getrennt.

    Beim Auszug meiner Nachbarn, habe ich am 14.02.15 von meinem Vermieter erfahren, dass drei der Heizkörper der Wohnung neben mir von der Gastherme meiner Wohnung betrieben werden. Nach Angabe meines Vermieters wurden diese drei Heizkörper aber nicht betrieben. Stattdessen haben die Nachbarn ein Zimmer gar nicht beheizt und eins mit einem Elektroofen beheizt.

    Nun will mein Vermieter eine schnelle und einfache Lösung, seine Vorschläge lauten:

    1. Anbringung von Wärmemengenzählern in beiden Wohnungen -> Kosten der Zähler sollen ich und mein neuer Nachbar tragen, ich muss mich dann um komplette Jahresabrechnung, Auseinanderrechnen etc. kümmern.

    2. Vereinbarung einer pauschalen Abrechnung der Jahresabschlussrechnung für die Gaslieferung zwischen den beiden Mietern.Beispielsweise anteilig der qm der beheizten Räume oder Einigung auf einen bestimmten Satz, z.B. 40% links / 60% rechts -> bedeutet für mich keinerlei Transparenz

    Grundlage für beide Vorschläge ist, dass die Therme bei mir nicht ausgeschaltet werden darf (bspw. bei Abwesenheit / Urlaub) und für den Fall eines Ausfalls der Therme während Abwesenheit ein Ansprechpartner genannt wird, der Zugang zu meiner hat um die Therme wieder in Gang zu bringen, bzw. um einen Heizungsinstallateur einzulassen. -> ich soll demnach Zugang zu meiner Wohnung gewähren

    Sollten die beiden Vorschläge nicht in Frage kommen, müsste geprüft werden, ob die beiden Zimmer beim Nachbarn von Elektroheizkörpern beheizt werden können. Die letzte Alternative (eigene Therme für Nachbarn) wäre mit immensem baulichen Aufwand in beiden Wohnungen und hohen Kosten verbunden, die wir Ihnen und uns momentan nicht zumuten wollen.

    Ich war nach der Info wirklich erst mal sprachlos. Zum einen kann es nun sein, dass ich in den vergangenen Jahren für meinen Nachbarn munter mitbezahlt habe und die Vorschläge oben stellen für mich alle einen extremen Mehraufwand dar, den ich nicht akzeptieren werde. Dies würde ich nun so schriftlich an meinen Vermieter komunizieren und darauf hinweisen, dass die Heizkörper beim Nachbarn dringend und sofort "abgeklemmt" werden müssen. Ich will keine schweren "Geschütze" auffahren und bin nicht sicher wie ich richtig vorgehe.

    Wie sehen Sie den Sachverhalt? Ich freue mich über jede Hilfe.

    Herzlichen Dank!

  • Die Punkte 1 und 2 würde ich nicht akzeptieren. Gibt nur weiteren Ärger.

    Die sauberste Lösung ist:
    Stilllegung der Heizkörper in der Nachbarwohnung; bautechnische Unterbrechung der Zuleitung.

    Nach Angabe meines Vermieters wurden diese drei Heizkörper aber nicht betrieben. Stattdessen haben die Nachbarn ein Zimmer gar nicht beheizt und eins mit einem Elektroofen beheizt.

    Da die Heizkörper sowieso nicht betrieben werden wäre das auch eine kostengünstige und schnelle sowie sichere Lösung.

  • Herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Dann würde ich mich am besten gegen Variante 1 und 2 aussprechen, Unterbrechung der Leitung und dann kann die Elektroofen/Elektroheizkörper-Variante beim Nachbarn ja durch den Vermieter geprüft werden.

    Ob ich Chancen habe über die Stadtwerke herauszufinden wie der Verbrauch war als die Wohnungen noch vereint waren? Würde gerne wissen was wirklich die letzten Jahre ggf. komplett über mich abgerechnet wurde - ohne mein Wissen...

  • Tucani:

    "Ich wohne seit 2009 in einer Mietwohnung. Meine Wohnng und die rechts neben mir waren lange vor meinem Einzug einmal verbunden und wurden getrennt. Beim Auszug meiner Nachbarn, habe ich am 14.02.15 von meinem Vermieter erfahren, dass drei der Heizkörper der Wohnung neben mir von der Gastherme meiner Wohnung betrieben werden."
    - So weit, so... schlecht. Da würde ich mir schon mal vorab überlegen, den VM wegen Betrugs anzuzeigen, § 263 StGB.

    "Nach Angabe meines Vermieters wurden diese drei Heizkörper aber nicht betrieben. Stattdessen haben die Nachbarn ein Zimmer gar nicht beheizt"
    - Das sagt jeder...

    "Nun will mein Vermieter eine schnelle und einfache Lösung,"
    - ... und die für ihn preiswerteste natürlich.

    "seine Vorschläge lauten:
    1. Anbringung von Wärmemengenzählern in beiden Wohnungen -> Kosten der Zähler sollen ich und mein neuer Nachbar tragen, ich muss mich dann um komplette Jahresabrechnung, Auseinanderrechnen etc. kümmern."
    - Eine Frechheit.

    "2. Vereinbarung einer pauschalen Abrechnung der Jahresabschlussrechnung für die Gaslieferung zwischen den beiden Mietern. Beispielsweise anteilig der qm der beheizten Räume oder Einigung auf einen bestimmten Satz, z.B. 40% links / 60% rechts -> bedeutet für mich keinerlei Transparenz"
    - und ist lt. HeizkostenVO nicht statthaft.

    "Grundlage für beide Vorschläge ist, dass die Therme bei mir nicht ausgeschaltet werden darf (bspw. bei Abwesenheit / Urlaub)"
    - Notfall hat er sogar die Heizungsinstallation des Hauses dergestalt umzubauen, dass solcher Fall Deine Mietsache garnicht tangieren kann.

    "für den Fall eines Ausfalls der Therme während Abwesenheit ein Ansprechpartner genannt wird, der Zugang zu meiner hat um die Therme wieder in Gang zu bringen, bzw. um einen Heizungsinstallateur einzulassen. -> ich soll demnach Zugang zu meiner Wohnung gewähren"
    - Ja, geht es denn noch??

    "Sollten die beiden Vorschläge nicht in Frage kommen, müsste geprüft werden,"
    - ... wie er die Heizungsanlage des Hauses ordnungsgemäss umzubauen hätte, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen. Der Preis spielt dabei keine Rolle.

    "ob die beiden Zimmer beim Nachbarn von Elektroheizkörpern beheizt werden können."
    - Sein Problem.

    "Die letzte Alternative (eigene Therme für Nachbarn) wäre mit immensem baulichen Aufwand in beiden Wohnungen und hohen Kosten verbunden, die wir Ihnen und uns momentan nicht zumuten wollen."
    - Der Mieter hat mit mangelhafter Leistungsbereitschaft bzw. -fähigkeit seines Vermieter nichts zu tun.

    "Ich war nach der Info wirklich erst mal sprachlos."
    - Bin ich auch (fast). Solchen Fall hatten wir hier m.W. noch nicht gehabt.

    "Zum einen kann es nun sein, dass ich in den vergangenen Jahren für meinen Nachbarn munter mitbezahlt habe und die Vorschläge oben stellen für mich alle einen extremen Mehraufwand dar, den ich nicht akzeptieren werde."
    - Würde ich keinesfalls auch nicht.

    "Dies würde ich nun so schriftlich an meinen Vermieter komunizieren"
    - Richtig.

    "und darauf hinweisen, dass die Heizkörper beim Nachbarn dringend und sofort "abgeklemmt" werden müssen."
    - Was mit der Nachbarwohnung geschehen müsste und wie er das Problem löst, ist seine Angelegenheit.

    "Ob ich Chancen habe über die Stadtwerke herauszufinden wie der Verbrauch war als die Wohnungen noch vereint waren? Würde gerne wissen was wirklich die letzten Jahre ggf. komplett über mich abgerechnet wurde - ohne mein Wissen..."
    - Letzteres müsstest Du doch anhand der Jahresabrechnungen der letzten Jahre feststellen können...?

  • Ob ich Chancen habe über die Stadtwerke herauszufinden wie der Verbrauch war als die Wohnungen noch vereint waren? Würde gerne wissen was wirklich die letzten Jahre ggf. komplett über mich abgerechnet wurde - ohne mein Wissen...

    Niemand kann den tatsächlichen illegalen Verbrauch nachweisen. Vergessen Sie das. Es würde zu nichts führen.
    Selbst Ihre Rechnungen aus den vergangenen Jahren sind in diesem Fall nutzlos, da der Anteil des fremden Bezuges von Strom nicht beurteilt werden kann und beweisbar wäre.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (25. Februar 2015 um 23:13)

  • Ob ich Chancen habe über die Stadtwerke herauszufinden wie der Verbrauch war als die Wohnungen noch vereint waren? Würde gerne wissen was wirklich die letzten Jahre ggf. komplett über mich abgerechnet wurde - ohne mein Wissen...

    Niemand kann den tatsächlichen illegalen Verbrauch nachweisen. Vergessen Sie das. Es würde zu nichts führen.
    Es liegen auch keine Zahlenwerte zu einem möglichen Vergleich vor.


    Natürlich kann er fragen...
    Im Streitfalle gibt es dann Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten im garantiert vierstelligen Eurobereich. Und da das dann auch nicht zuverlässig be-Urteilt werden kann, gibt es dann einen Vergleich, der beiden Parteien noch teurer zu stehen kommt..:mad:

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