Nebenkostenerhöhung Sonderkündigungsrecht

  • Hallo zusammen,

    Meine Vermieterin hat nach sechs Monaten die Nebenkosten für meine 54m² Wohnung von 120€ auf 200€ erhöht, mit der Begründung, dass sie noch ein paar Kosten der Wohnung gefunden hat, die eigentlich ich zahlen müsste.
    Ich hatte schon vorher Scherereien mit der Vermieterin und würde jetzt eigentlich am liebsten ausziehen, kann ich jetzt vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, oder mich gegen diese Erhöhung wehren?

  • Zitat

    kann ich jetzt vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen

    von welchem Sonderkündigungsrecht sprichst Du? Du kannst das Mietverhältnis jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn ein unbefristetes Mietverhältnis abgeschlossen wurde.

    Zitat

    Meine Vermieterin hat nach sechs Monaten die Nebenkosten für meine 54m² Wohnung von 120€ auf 200€ erhöht, mit der Begründung, dass sie noch ein paar Kosten der Wohnung gefunden hat, die eigentlich ich zahlen müsste.

    Zahlst Du Vorauszahlungen oder eine Pauschale?
    Pauschalen können nur angehoben werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist und diese Erhöhung entsprechend belegt werden kann.

    Vorauszahlungen hingegen können von beiden Vertragsparteien nach erfolgter Betriebskostenabrechnung angepasst werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    wegen einer Erhöhung der Betriebskosten gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Am Ende ist es eine Vorrauszahlung, die abgerechnet wird. Was du zuviel bezahlst bekommst du ja wieder. Du kannst aber "normal" kündigen, wenn du keinen Kündigungsausschluss hast. Das wäre dann mit 3 Monaten Frist.

    Wehren kannst du dich immer. Angefangen damit, dass du dir das genau darlegen läßt. Dann prüfe ruhig mal, ob die zugrunde gelegten Betriebskosten überhaupt umlagefähig sind (BK-Verordnung, Mietvertrag). Sind die 200 Euro inkl. Heizkosten, ist das zwar reichlich, aber nicht unglaublich viel.


    Gruss
    H H

  • Zitat

    Ok danke erstmal für die Antworten,

    dann lass ich mir jetzt erstmal die Nebenkosten genau aufzeigen

    Zahlst Du nun Vorauszahlungen oder eine Pauschale?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • So einfach die Nebenkosten erhöhen geht nicht.

    Was genau, wenn überhaupt, ist vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?

    Ein Scann der entsprechenden Vertragsseite oder des ganzen Vertrages wäre hilfreich. Persönliche Daten unkenntlich machen.


    Zitat

    dann lass ich mir jetzt erstmal die Nebenkosten genau aufzeigen

    Schau erst mal in den Mietvertrag was da zu NK steht.

    Sonderkündigungsrecht wegen Erhöhung der NK gibt es übrigens nicht.

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