Zwang zu Zustimmung ?

  • Hallo:
    Ich grüße alle. Ich bin Neu und habe gleich eine Frage:

    Wenn man als Hauptmieter seine Wohnung, seine komplette Wohnung, UNTERvermieten möchte, muss man dann die Hausverwaltung informieren und vor allem muss man die Hausverwaltung um Zustimmung bitten, dass man die Wohnung untervermieten darf?

    Ist hier die Zustimmung der Hausverwaltung unabdingbar oder kann man als Hauptmieter sich einen Untermieter suchen und die Wohnung untervermieten?

    Danke.

  • Hallo,

    Zitat

    Wenn man als Hauptmieter seine Wohnung, seine komplette Wohnung, UNTERvermieten möchte, muss man dann die Hausverwaltung informieren und vor allem muss man die Hausverwaltung um Zustimmung bitten, dass man die Wohnung untervermieten darf?

    Die Zustimmung des Vermieters ist erforderlich. Bei der Untervermietung einer gesamten Wohnung gelten die Vorschriften des § 540 BGB. Das bedeutet, dass Du hierauf keinen Rechtsanspruch hast.

    Im übrigen haftest Du für das Verhalten des Untermieters. Verstößt der beispielsweise mehrfach die Hausordnung, kann Dir der Vermieter die Wohnung fristlos kündigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo:
    Ich grüße alle. Ich bin Neu und habe gleich eine Frage:

    Wenn man als Hauptmieter seine Wohnung, seine komplette Wohnung, UNTERvermieten möchte, muss man dann die Hausverwaltung informieren und vor allem muss man die Hausverwaltung um Zustimmung bitten, dass man die Wohnung untervermieten darf?

    Ist hier die Zustimmung der Hausverwaltung unabdingbar oder kann man als Hauptmieter sich einen Untermieter suchen und die Wohnung untervermieten?

    Danke.

    Hallo,

    zu unterscheiden ist hier die Untervermietung bei einzelnen Zimmern in der Mietsache und Gebrauchsüberlassung der ganzen Mietsache.

    Wie bereits erwähnt § 540 BGB und hier noch was zum Lesen:

    Alles zur Untermiete (Gebrauchs


    Gruß

    BHShuber

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