Ärger nach Auszug

  • Hallo,

    wir haben das folgende Problem: Wir haben knapp 5 Jahre in unserer Wohnung gewohnt und es gab immer wieder Ärger mit dem Verwalter/Vermieter. Auf die näheren Punkte gehe ich jetzt nicht näher ein, da dieses hier dem Rahmen sprengen würde.

    Da wir bei der Wohnungsübergabe bereits mit einer gehörigen Portion Schikane seitens der Verwalterin gerechnet haben, haben wir vorab die Wohnung extremst renoviert, geputzt etc. Sie war im Endeffekt in einem besseren Zustand als wir sie damals übernommen haben. Bei der Wohnungsabnahme selbst war die Verwalterin dann komischerweise lahmfromm, saufreundlich und hat ausser kleinen Beanstandungen die Wohnung abgenommen und sich sogar noch mehrmals für den Zustand der Wohnung bedankt. Darunter fielen kleine Ausbesserungen, was Dübellöcher betrifft und das Nachstreichen 2er Wände, die angeblich scheckig seien. Vereinbart wurde, dass wir diese Fehler selbst beheben und damit die Sache erledigt sei.

    Leider haben wir darauf hin den Fehler gemacht, das Übergabeprotokoll zu unterschreiben, wovon uns eigentlich vorab vom Mieterverein abgeraten wurde. Sie setzte uns aber mit solchen Aussagen unter Druck, das wir dann weiterhin Miete zahlen müßten etc blablabla. Gut, wir haben dann etwas blauäugig unterschrieben.

    Nun haben wir soweit alles behoben, die beanstandeten Wände 3x (!!) gestrichen und warteten bisher vergeblich auf die Bestätigung, dass die Wohnung nun soweit ok sei.

    Auf Nachfrage erfuhren wir jetzt, dass das Streichen abgeblich nicht ok sei und sie nun auf unsere Kosten einen Maler durch die Wohnung schickt.

    Da ich hier gleich explodiere, nun meine Frage, ob jemand von euch weiss, was wir tun können, ob das rechtens von ihr ist etc., darf sie so ohne weiteres das Streichen durch einen Maler von unserer Kaution abziehen ?

    Ich bin über jeden Kommentar dankbar.

    Liebe Grüße
    Markus

  • Eigentlich sollte es üblich sein, bei festgstellten Mängeln im Rahmen einer Wohnungsabname dem Mieter eine Frist zur Beseitigung zu setzen und einen Termin für eine Nachabnahme zu vereinbaren.

    Hier kann aber der Wortlaut im Abnahmeprotokoll entscheidend sein. Sie sollten zunächst der Übernahme der Kosten durch den Maler widersprechen und das Abnahmeprotokoll prüfen lassen.

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