Schaden nicht repariert. Mietminderung?

  • Vor fast drei Wochen bin ich nach Hause gekommen und habe an meiner Vorflurtür einen Schaden entdeckt. Die Tür ist aus Glas und grenzt unseren Vorflur vom Treppenhaus ab. Diese Glas ist zerborsten und seit her zieht es eisig in unseren ganze Wohnung. Meinem Vermieter habe ich den Schaden gemeldet, doch er weigert sich diesen zu beheben, da er meint, dieser stamme von den spielenden Kindern des Hauses. Ich solle den Schaden von deren Eltern beheben. Ist mein Vermieter im Recht oder muss er den Schaden bezahlen? Kann ich Mietminderung verlangen?

    Einmal editiert, zuletzt von N88 (2. November 2009 um 20:51)

  • Hallo N88,
    Dein Vermieter muss den Schaden so schnell wie möglich beseitigen und ein Anspruch auf Mietminderung besteht. Denn, nach dem Gesetz spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen kann, berechtigen den Mieter zur Minderung. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, der den Wohnwert der Wohnung mindert.

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