Nach Auszug Kürzung von Genossenschaftsanteilen

  • Guten Tag,

    nach dem Tod meines Großvaters mussten meine Eltern seine Mietrwohnung räumen. Im Mietvertrag stand, dass die Wohnung Besenrein zu übergeben ist.
    Zur Wohnungsabnahme fragten meine Eltern, ob sie die Deckenpanelen (die ohne Erlaubnis des Vermieters angebracht worden) entfernen sollen. Daraufhin wurde gesagt, dass die Wohnung sowieso komplett renoviert werden muss und die Entfernung der Deckenpanelen mit übernommen wird. Auch im Abnahmeprotokoll ist darüber nichts vermerkt.
    Nun hat der Vermieter nach der Enfernung der Deckenpanelen festgestellt, dass der Putz und die ursprünglichen Deckenplatten beschädigt sind (es wurden Fotos gemacht).
    Der Vermieter hat eine Firma beauftragt, die die Schäden beseitigen sollte (d. h. meine Eltern wurden darüber nicht informiert und es wurde nicht gefragt, ob diese Arbeiten eventuell von uns selbst gemacht werden wollen).
    Jetzt steht die Auszahlung der Genossenschaftanteile an (die natürlich um die Rechnung der Firma gekürzt wurde).
    Können wir nun einen Widerspruch einreichen, um die volle Summe der Genossenschaftsanteile zu erhalten? Wie sollte der Widerspruch geschrieben werden?
    Über Antworten und Meinungen würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße

  • Wenn die Deckenpanelen von Ihren Eltern und ohne Zustimmung des Vermieters angebracht wurden, haben Sie schlechte Karten. Denn nach der Entfernung muss der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.
    Es sei denn, Sie können dem Vermieter die Vereinbarung nachweisen, dass die Panelen beim Auszug nicht entfernt werden sollten. Es wäre sinnvoll gewesen, dies dann im Abnahmeproptokoll festzuhalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (12. Oktober 2010 um 15:38)

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