Ist die Räumung des Fahrradraums legitim?

  • Hallo,

    im vergangenen Jahr wurde mein Fahrrad aus dem gemeinschaftlich genutzten Fahrradraum entwendet. Nun zur Wohnsituation. Ich hole etwas aus, damit so wenig Fragen wie möglich offen bleiben und man einen guten Überblick zur Situation hat.

    Es handelt sich bei meinem Vermieter um eine große Immobilienfirma einer Großstadt, bei welcher ich eine Einraumwohnung gemietet habe. In dem Haus gibt es 15 Wohnungen. Jede Mieterpartei verfügt über einen eigenen Keller und es gibt einen gemeinschaftlich genutzten Fahrradraum.

    Im Mietvertrag ist dazu folgendes festgelegt: "Der Mieter ist berechteigt, folgende gemeinschaftliche Einrichtungen und Anlagen nach Maßgabe der Hausordnung zu nutzen: [...] Abstellraum/-fläche für [x] Fahrräder..."

    Ich gehe davon aus, dass es sich dabei also nicht um einen Raum handelt, der von mir mitgemietet sondern der mir zur Mitnutzung bereitgestellt wird.

    In dem Raum befinden sich Stromkästen und ein große Fahrradständer-Reihe aus Metal und wie zu erwarten mehrere Fahrräder. Als ich 2010 eingezogen bin, habe ich natürlich mein Fahrrad im Fahrradraum an einem freien Platz in diesem Fahrradständer mit einem Zahlencodeschloss angeschlossen. Der Fahrradraum ist mit einer schweren Brandschutztür geschlossen und nur durch das Treppenhaus begehbar. Die Tür wird mit einem Generalschlüssel (Haustür und Zugang zu den Kellergängen) verschlossen. Das Rad befand sich in einem guten Zustand und war wie gesagt ordnungsgemäß angeschlossen im Fahrradständer abgestellt. Bei dem Rad handelte es sich um ein einfaches Herrenrad also kein exklusives Mountainbike, BMX, etc.

    Leider nutze ich mein Rad sehr wenig, da ich hauptsächlich den ÖPNV nutze. In sehr unregelmäßigen Abständen (meist vergingen mehrere Wochen bis Monate) habe ich nachgesehen dass alles okay ist und mein Rad noch steht.
    Bisher war dem auch immer so. Bis auf die Tatsache, dass einige Räder drumherum etwas chaotisch aussahen und sich teilweiße auf- bzw. nebeneinander "stapelten" war alles okay.

    Ich erinnere mich, ganz selten mal eine Mitteilung an alle Hausbewohner vernommen zu haben, dass die Kellergänge und Gemeinschaftsräume, in dem Fall Fahrradraum sauber zu halten sind.

    Im Oktober 2014 stellte ich dann schließlich fest, dass mein Rad weg ist. Ich erinnere mich, dass letzte mal im Juli/August im Fahrradraum gewesen zu sein. Im Oktober sah alles im allgemeinen etwas leerer aus, allerdings gab es in den vorherigen Wochen/Monaten auch immer mal etwas Fluktation bezüglich der Mieter. Die Mieter setzen sich soweit ich das grob abschätzen kann aus verschiedenen sozialen Schichten zusammen. Von der typischen klischeebehaftetetn "HarztIV Familie" bis zur durschschnittlichen sozialen Mittelschicht und Rentenalter. Ich vermute die exklusive Oberschicht verläuft sich eher nicht in dieses Haus. Allerdings handelt es sich um keinen sozialen Brennpunkt mit erhöhter Kriminalitätsrate oder der gleichen. Wie gesagt alles in allem sehr durchschnittlich.
    Zurück zum Fahrradraum. Es war zu bemerken, dass im Vergleich zu "früher" einiges anders war. Weniger Fahrräder, alles etwas überschaubarer und ordentlicher. Hier und da lagen ein paar Einzelteile verstreut und es gab einen Eimer mit Dreck und weiteren Abfällen/Einzelteilen. Ein typischer Fahrradraum eben. Mein Rad war dennoch verschwunden und ich konnte mir nicht erklären wieso. Zunächst gibt es 2 Möglichkeiten. Diebstahl oder Räumung durch die Hausverwaltung. Diebstahl würde bedeuten, die Tür war nicht abgeschlossen und es war unter Umständen sogar für Fremde möglich, das Rad zu entwenden. Oder jemand direkt aus dem Haus mit Zugang zum Fahrradraum hat das Rad geklaut und verkauft oder in seiner Wohnung gebunkert oder was auch immer. Allerdings konnte ich keine Überreste wie kaputte rausgetrennte Speichen oder Reste meines Schlosses etc. ausmachen. Als weitere Möglichkeit kam noch in Betracht dass die Hausverwaltung den Raum geräumt hat. Aber wozu dann mein Rad, dass ordnungsgemäß angeschlossen war. Mittlerweile dürfte es vielleicht einen Patten gehabt haben, mehr aber auch nicht. Zum nächsten kann ich mich nicht erinnern eine Aufforderung zur Beräumung und der gleichen erhalten zu haben, wie schon einmal ein paar Jahre zuvor. Also wandte ich mich per Mail an meine Hausverwaltung. Darin beanstandete ich den Umstand, dass mein Rad entweder geklaut wurde oder von der Verwaltung der Raum von der Hausverwaltung beräumt wurde. So erkundigte ich mich ob weitere Fälle von Diebstahl oder Beschädigungen gemeldet wurden, (da für mich keine Einbruchsschäden auszumachen waren) bzw. ob es in den vergangenen Monaten eine Räumung des Fahrradraumes gab. Darauf erhielt ich bis heute keine Antwort. Mit der Zeit hatte ich mich dann einfach damit abgefunden.

    Vor ein paar Tagen fand ich folgenden Brief in meinem Briefkasten:

    Je mehr ich wieder darüber nachdenke, umso mehr regt es mich auf. So dass ich mich frage ob es überhaupt rechtens ist, den Fahrradraum zu beräumen. Vor allem durch die Bemerkung "...und die Fahrräder, die im Fahrradraum verbleiben sollen, zu kennzeichnen. ..." Habe ich das vielleicht damals übersehen bzw. gab es dieses Schreiben im Zeitraum Juni-Oktober überhaupt? Wenn ja hätte ich sehr wahrscheinlich nach dem rechten gesehen, weil ich das allerspätestens dann immer mache.

    Ich spiele in meinem Kopf sämtliche Pro und Contra Szenarien durch. Zum einen denke ich mir, natürlich hat die Hausverwaltung sicherlich das Recht dazu den Raum in Ordnung zu bringen, wenn die Mieter dazu nicht im Stande sind. Zum anderen denke ich mir dann dass es sich doch auch in dem Fall um irgendeine Form von "Diebstahl" handelt, da es fremdes Eigentum ist. Zum nächsten halte ich den Hinweis, kaum benutzte Fahrräder lieber in seiner Kellerbox aufzubewahren, für überflüssig. Schließlich gibt es ja genau dafür einen Fahrradraum der abgeschlossen wird und wo man sein Fahrrad wie in meinem Fall ordnungsgemäß anschließen kann. Mir fallen schon noch ein paar Punkte ein aber letztlich stellen sich mir nur diese Fragen.

    Gibt es eine handfeste rechtliche Regelung (schwarz auf weiß á la §) auf die sich die Hausverwaltung für dieses Vorgehen berufen kann?Wenn ja sind davon tatsächlich auch ungekennzeichnete, ordnungsgemäß abgestellte (nicht störende) Fahrräder zu knacken und zu entsorgen inbegriffen? Handelt es sich bei "Wir machen darauf aufmerksam, dass im Falle der Beräumung kei Ersatzanspruch für Verlust von Eigentum besteht!" auch eher um eine "Floskel" á la "Eltern haften für ihre Kinder", "Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen" Ohne jetzt zuviele verschiedene Regelungen durcheinander werfen zu wollen, hoffe ich ihr könnt mir folgen. ....

    rechtherzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich über aufschlussreiche Antworten.

    Igor

  • Hallo,

    das grenzt sehr stark an verbotener Eigenmacht.

    Wenn der Fahrradraum den Mietern zum Abstellen von Fahrrädern zur Verfügung gestellt wird, dies auch noch im Mietvertrag so geregelt, kann nicht einfach eine Räumung fremden Eigentums erfolgen.

    Zumal das Fahrrad wohl auch abgesperrt war und es durchaus sein kann, dass dieses entsorgt wurde.

    Leider kann dies aber nicht zweifelsfrei bewiesen werden, somit bleibt der Mieter wohl auf dem Verlusst des Fahrrades sitzen.

    Der Mieter müsste nun rechtssicher und zweifelsfrei beweisen, dass sein Fahrrad von der Verwaltung entsorgt wurde, der ledigliche schriftliche Hinweis auf eine Räumung des Fahrradkellers wird nicht ausreichend sein.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    bei uns steht auch viel anderes im Fahrradkeller, ab und zu folgt eine Aufforderung, alles was nicht Fahrrad ist zu beräumen. Dann wird ein Teil von den anderen Mietern weggeräumt, ein Teil stehen gelassen. Allerdings wird bei uns kein angeschlossenes Fahrrad entsorgt.

  • Es ist ein schwieriges Umfeld.
    Solche Gemeinschaftsräume funktionieren nur bei eitel, Freude und Sonnenschein.
    Fakten führen Sie hier nicht ins Feld. Ebensowenig teilen Sie uns mit, warum Sie die Frist vom 16.2. verstreichen liesen.
    Steht ja auch nicht im Mietvertrag, das man sowas lesen muß.
    Übrigens muß ein im Keller abgeschlossenes Fahrrad nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag dort stehen.
    Es ist durchaus möglich, das der Besitzer schon längst über alle Berge ist. Sichtbares Beispiel: Bahnhöfe.
    Also ich empfehle Ihnen einen teuren Anwalt. Vielleicht geht da noch was.

  • Also, jeder Mieter möchte gerne einen Fahrradraum nutzen können. Leider gibt es aber auch Mieter, die Ihre Schrotträder dort einfach stehen lassen. Irgendwann stehen dann nur noch Schrotträder rum, und die Mieter, die ihr Fahrrad öfters nutzen, haben keinen Platz dafür.
    Da MUSS der Vermieter natürlich auch handeln, ansonsten mutiert der Keller zum Schrottplatz.
    Was kann der Eigentümer machen?
    Ein korrekter Wege wäre:
    1. Mieterrundschreiben, dass der Schrott bitte in die privaten Keller geräumt wird, Frist 2 Wochen.
    2. Danach Mieterrundschreiben, dass der noch stehengebliebene Schrott von der Verwaltung entsorgt wird. Um dabei kenntlich zu machen, welche Fahrräder noch jemandem gehören, sollte jeder Mieter sein Fahrrad kennzeichnen. Alle, was nicht gekennzeichnet wurde, ist demnach Herrenlos. Frist: auch 2 Wochen
    3. Danach alles, was nicht gekennzeichnet wurde aus dem Fahrradkeller entfernen. ABER: nicht alles entsorgen. Nur offensichtlicher Schrott (defekte Teile, wie krumme Räder oder so) darf sofort entsorgt werden. Herrenlose Fahrräder sind zu sichern (Hausmeisterkeller).
    4. Letztes Mieterrundschreiben, dass diverse Fahrräder sichergestellt wurden (kurze Beschreibung der Fahrräder oder Bilder). Letzte Frist zur Abholung der sichergestellten Fahrräder, danach werden diese entsorgt.

    Somit wurden die Mieter dreimal informiert, dass herrenlose Fahrräder entsorgt werden. Da sich niemand gemeldet hat, kann man davon ausgehen, dass die Räder wirklich herrenlos sind.

    Dieser Aufwand macht natürlich bei einer 200 WE-Anlage Spaß...

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