Einzug Übergabprotokoll nicht erhalten

  • Hallo,

    ich bräuchte mal einen Rat wie wir uns am besten verhalten. Vor ca. 3 Wochen hatten wir die Übergabe unserer neuen Wohnung (noch wohnen wir in der alten) da wir sehr genau waren und alles aufgeschrieben haben wollten und auch Fotos gemacht haben dauerte es dem Vermieter irgendwann zu lange und er musste weg. Er nahm das Protokoll mit (noch ohne Unterschriften), wir sollten dann noch in Ruhe weiter gucken und uns bei ihm melden. Wir schickten ihm dann noch am Abend die Fotos, weitere Schäden haben wir nicht mehr gesehen. Daraufhin meldete er sich (per Mail) das er den Boden nochmal abschleifen möchte (aufgrund der Vorschäden/Gebrauchsspuren in allen Räumen - uns war das eigentlich). Dann konnten wir ca. 1 Woche nicht in die Wohnung weil der Boden versiegelt wurde. Geschliffen wurde dann aber nur im Schlafzimmer.
    Wir fragten nun immer wieder nach dem Protokoll aber haben dieses leider bis heute nicht erhalten.

    Was können wir tun? Unsere Sorge ist das er uns das Protokoll nicht mehr zuschickt, nachher einfach sagt der Boden wurde erneuert (was aber nur ein Zimmer war) zudem sind auch andere Sachen in der Wohnung nicht neu. Hier und da ein Sprung in der Fliese im Waschbecken, eine Schranktür in der Küche war festgeklebt u. solche Sachen.

    Wir wollen nun endlich in der nächsten Woche einziehen (eigentlich läuft der Vertrag seit 01.02.) aber haben Angst das wir dann gar nichts mehr beweisen können wenn wir erstmal darin wohnen.

    Fotos haben wir und die Mail das wir sie geschickt haben. Sollten wir vielleicht einfach ein neues Protokoll anfertigen und ihm dieses schicken? Es gibt auch keine Adresse zu der man mal hinfahren könnte nur ein Postfach steht im Mietvertrag.

    Schade, dass das neue Mietverhältnis gleich so anfängt. :( Würden es gerne friedlich lösen.

    Wie verhalten wir uns richtig.

  • Hallo Nana36,

    entschuldige, aber Ihr habt falsch gemacht, was falsch zu machen war. "Normaler"weise wird die Mietsache besichtigt, evtl. Beanstandungen entweder vom VM behoben oder diese in das ÜP übernommen mit Angabe, wer sie wann zu wessen Kosten innerhalb welcher Frist zu beheben hat.
    Bzgl. Eures VM habe ich kein gutes Gefühl, wohnt der etwa in Postfach? Ist ernst gemeint, denn ein Pf ist KEINE ladungsfähige Adresse.

    "Schade, dass das neue Mietverhältnis gleich so anfängt. :( Würden es gerne friedlich lösen."
    - Das würde ich auch; nämlich den MV zum nächstmöglichen Termin kündigen.

  • Hallo,

    wir haben ja nichts beanstandet. Er wollte den Boden einfach neu machen. Nein es ist wirklich nur ein Postfach (ist eine Firma)
    Wir wollen auch nicht kündigen. Haben lange nach einer Wohnung gesucht und auch ordentlich Courtage bezahlt. War mit Makler.
    Also wir haben die Wohnung besichtig uns dafür entschieden, Mietvertrag unterschrieben und dann gab es eine Übergabe.
    Wie schon geschrieben wurde alles aufgeschrieben was an Schäden bereits vorlag (keine gravierenden aber wir wollen auch nicht hinterher dafür aufkommen müssen) nur haben wir das Protokoll nun nie erhalten.
    Unseretwegen hätte der Boden auch nicht gemacht werden müssen.

    Fehler hin oder her. Können wir in Sachen Protokoll noch irgendwas tun? Reichen ggf. auch die Fotos?

    Freue mich über andere Meinungen.

  • Nana36:

    "Wie schon geschrieben wurde alles aufgeschrieben was an Schäden bereits vorlag (keine gravierenden aber wir wollen auch nicht hinterher dafür aufkommen müssen) nur haben wir das Protokoll nun nie erhalten."
    - Üblicherweise ist das Protokoll zweifach. Ich unterschreibe nie etwas, wovon ich keine Kopie bekomme.

    "Können wir in Sachen Protokoll noch irgendwas tun?"
    - Kopie erbitten.

    "Reichen ggf. auch die Fotos?"
    - Wären sinnvoll mit eingeblendetem Datum, Zeugenaussagen/-bestätigungen.

  • Eine Pflicht zur Erstellung eines Übergabeprotokolles gibt es nicht. Da so ein Protokoll ohne Unterschrift nichts wert ist, gibt es quasi auch keines.
    Für sichtbare Schäden bei einem eventuellen Auszug geraten dann später beide in Beweisnot.
    Für Ihre Unterlagen können Sie als Memo eine solche Mängelliste anfertigen. Ansonsten bleibt Ihnen nur ein bitten.
    Rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht.

  • Wie ist das denn, wenn im Mietvertrag steht: Wohnung wird wie besichtigt übernommen? Es gab nie ein Übergabeprotokoll (zumindest keins, das ich einsehen konnte) und unterschrieben habe ich somit natürlich auch nicht. Kann ich dann für die Schäden meiner Vormieter (nur Abnutzung des Parkets und einmal in die Fliese, statt in die Fuge, gebohrt) verantwortlich gemacht werden oder bin ich dann neben der Vermietung in Beweisnot?

  • Wie ist das denn, wenn im Mietvertrag steht: Wohnung wird wie besichtigt übernommen? Es gab nie ein Übergabeprotokoll (zumindest keins, das ich einsehen konnte) und unterschrieben habe ich somit natürlich auch nicht. Kann ich dann für die Schäden meiner Vormieter (nur Abnutzung des Parkets und einmal in die Fliese, statt in die Fuge, gebohrt) verantwortlich gemacht werden oder bin ich dann neben der Vermietung in Beweisnot?


    Ja, das bist Du dann.

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