Verstopfung im Küchenbereich + Kündigungsandrohung

  • Hallo,

    mein Problem ist folgendes: Ich bin Mieter eines WG-Zimmers in einem Studentenwohnheim. Wegen einer Verstopfung im Küchenbereich hat der Vermieter einen Handwerker beauftragt, den nun meine Mitbewohner und ich bezahlen sollen, mit der Begründung, dass wir die Verstopfung verursacht hätten. Letzteres ist meiner Meinung nach falsch, weil die Verstopfung in dem Rohr auftrat, durch die das Abwasser der gesamten Etage, also auch anderer WG's fließt und aus dem Grund im Übrigen auch die anderen WG's ständig dieses Problem haben. Beweisen kann ich das allerdings leider nicht.
    Aber selbst wenn wir die Verstopfung verursacht haben, zahlt doch trotzdem derjenige, der den Handwerker beauftragt hat, in diesem Fall also das Studentenwerk. Oder sehe ich das falsch?
    Nach mehreren Mahnungen und Widersprüchen droht das Studentenwerk nun mit Zwangsvollstreckung und fristloser Kündigung des Mietverhältnisses.
    Meine Fragen daher an Euch:
    1. Ist das Studentenwerk berechtigt, uns die Kosten für den Handwerker aufzudrücken?
    2. Falls ja, ist es dazu berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen?

    Schönen Gruß

  • zulangername:

    "Aber selbst wenn wir die Verstopfung verursacht haben, zahlt doch trotzdem derjenige, der den Handwerker beauftragt hat, in diesem Fall also das Studentenwerk."
    - Richtig.

    "1. Ist das Studentenwerk berechtigt, uns die Kosten für den Handwerker aufzudrücken?"
    Ja, wenn aus dem Protokoll des Rohrreinigers hervorgeht, wer der Verursacher war.

    "2. Falls ja, ist es dazu berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen?"
    - Njet.

  • Hallo Berny,

    erstmal danke für deine Antwort. Eine Frage hätte ich aber noch:

    " "Aber selbst wenn wir die Verstopfung verursacht haben, zahlt doch trotzdem derjenige, der den Handwerker beauftragt hat, in diesem Fall also das Studentenwerk."
    - Richtig.

    "1. Ist das Studentenwerk berechtigt, uns die Kosten für den Handwerker aufzudrücken?"
    Ja, wenn aus dem Protokoll des Rohrreinigers hervorgeht, wer der Verursacher war. "

    Widerspricht sich das nicht?

    VG

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