Hallo Berny,
erstmal danke für deine Antwort. Eine Frage hätte ich aber noch:
" "Aber selbst wenn wir die Verstopfung verursacht haben, zahlt doch trotzdem derjenige, der den Handwerker beauftragt hat, in diesem Fall also das Studentenwerk."
- Richtig.
"1. Ist das Studentenwerk berechtigt, uns die Kosten für den Handwerker aufzudrücken?"
Ja, wenn aus dem Protokoll des Rohrreinigers hervorgeht, wer der Verursacher war. "
Widerspricht sich das nicht?
VG