Vorvertrag aber Hauptvertrag nicht unterschrieben

  • Im folgenden versuche ich euch abgekürzt meinen Sachverhalt darzulegen.

    Ich habe Mitte Januar einen Vorvertrag mit meinem Vermieter unterzeichnet, das Mietverhältnis soll am 15.03. beginnen. Inhalt: Namen, Adressen etc., Höhe von Kaltmiete+Nebenkosten. Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen inkl. beidseitigem Kündigungsverzicht auf 2 Jahre. Die erste Warmmiete habe ich im Voraus bei Unterschrift des Vorvertrages in bar gezahlt.
    Außerdem steht im Vorvertag der Punkt, dass die volle Kaution bei Abschluss des Hauptmietvertrages fällig ist. Zum damaligen Zeitpunkt war mir noch nicht bewusst, dass ich das Recht habe die Kaution in 3 Raten zu zahlen. (Beginnend mit dem Datum welches im Hauptvertrag als Mietbeginn steht)

    Letzt Woche sollte dann der Hauptmietvertrag unterschieben werden, dort verlangte der Vermieter nun, dass ich die volle Kaution zahlen solle. Daraufhin habe ich den Vermieter auf mein o.g. Recht aufmerksam gemacht. Der Vermieter hat jedoch ständig darauf gepocht, dass ich den Vorvertrag schon so unterschieben habe und nun die Kaution zahlen muss. Der Vermieter hat mich massiv dazu gedrängt, die Kaution noch am selben Tag zu begleichen, ich solle zur Bank fahren und das Geld abheben "sonst kommt keine Unterschrift zu stande". Ich habe stets angegeben, dass ich natürlich bereit bin die Kaution zu zahlen+den Vertrag zu unterschreiben. (die erste Rate aber erst ab dem 15.03 bei Mietbeginn)

    Insgesamt habe ich mich durch den Vermieter extrem unter Druck gesetzt gefühlt und es ist zu einem erheblichen Streit gekommen.
    Der Vermieter hat dann irgendwann das Treffen abgebrochen mit dem Satz "so hat es keinen Sinn mehr".

    Nun habe ich vom Vermieter einen Brief erhalten, in dem er mich auf meine bindende Pflicht des Vorvertrages erinnert.
    Außerdem gibt er an, dass ich mich geweigert hätte den Mietvertrag zu unterzeichnen und die Kaution zu zahlen.

    Er hat mir eine 7-tägige Frist gesetzt, auf seinen Brief zu antworten, ob ich noch vor habe den Mietvertrag zu unterschreiben. Ansonsten würde er rechtliche Schritte prüfen lassen (Mietausfall etc.)

    Ich bin mir meiner Pflichten aus dem Vorvertrag durchaus bewusst, aber nach dem, was bei der geplanten Vertragsunterschrift alles passiert ist, hätte ich nun erhebliche Bedenken zu unterschreiben.

    Wie sollte ich eurer Meinung nun weiter vorgehen ?

  • "Außerdem steht im Vorvertag der Punkt, dass die volle Kaution bei Abschluss des Hauptmietvertrages fällig ist."

    Alles klar! Dieser Passus ist ungültig.

    BGB § 551 - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
    (1)...........
    (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
    (3)...........
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Da im Vorvertrag insoweit alles geregelt ist, werden sie um eine Unterschrift nicht drumrum kommen.
    Der fehlerhafte Passus allein genügt nicht, den Vertrag als Ganzes zu gefährden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (13. Februar 2015 um 20:39)

  • RainerZufall,

    auch wenn es so scheint, so bin ich jedoch nicht der Meinung, dass dies Mietrecht ist (von der Kautionssplittung als solcher mal abgesehen).
    Wenn ein Mietverhältnis schon so beginnt, dann mal "Prost!":mad:

  • Hallo,

    im Vorvertrag wurde akzeptiert die Kaution bei Mietbeginn, bzw. Vertragsbeginn zu zahlen, nur weil man jetzt hier mal was von Ratenzahlung gelesen hat möchte man auf sein Recht pochen?

    Das wird im Zweifelsfall ein Richter klären, es wird so aussehen, wenn Sie den Hauptvertrag nun ablehnen, kann der Vermieter von Ihnen Schadenersatz fordern, dem Vermieter wird der Richter erklären, dass seine Klausel zum Nachteil des Mieters ist und er sehr wohl in 3 Raten die Kaution tilgen kann.

    Bis dahin haben beide Parteien Geld und Nerven verschwendet, das kann man sich sparen, indem man jetzt die Kaution so zahlt wie vereinbart oder das Risiko eingeht, eine Klage zu führen.

    Verlierer werden Sie sein.

    Gruß

    BHShuber

  • Das wird im Zweifelsfall ein Richter klären, es wird so aussehen, wenn Sie den Hauptvertrag nun ablehnen, kann der Vermieter von Ihnen Schadenersatz fordern, dem Vermieter wird der Richter erklären, dass seine Klausel zum Nachteil des Mieters ist und er sehr wohl in 3 Raten die Kaution tilgen kann.
    Bis dahin haben beide Parteien Geld und Nerven verschwendet, das kann man sich sparen, indem man jetzt die Kaution so zahlt wie vereinbart oder das Risiko eingeht, eine Klage zu führen.


    ... und der Mieter wird sich darauf verlassen können, dass er bei der nächsten Mieterhöhung nicht in Vergessenheit geraten wird...

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