Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meines Auszuges aus einem Studentenwohnheim.
Ich werde nun nach knapp 2 Jahren dort ausziehen und soll nun Wände und Decken streichen.
Weder die Wände noch Decke sind irgendwie dreckig oder vergilbt. Ich habe meist nur von Montag bis Freitag dort gewohnt und auch nur während der Vorlesungszeit.
Im Mietvertrag steht:
§17
(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das von ihm gemietete Appartement nach Maßgabe des ihm bei Übergabe des Mietobjekts ausgehändigten Abnahmeprotokolls zurückzugeben.
(2) Insbesondere ist der Mieter daher dazu verpflichtet, rechtzeitig vor seinem Auszug mit dem Hausmeister des Studentenwohnheims einen Termin zur Rückgabe der Mietsache zu vereinbaren und dem Vermieter seine neue Anschrift mitzuteilen sowie die Mietsache in gründlichen gereinigtem Zustand zurückzugeben. Wände und Decken des Appartements müssen frisch gestrichen sein, widrigensfalls der Mieter damit rechnen muss, dass das Zimmer auf seine Kosten gestrichen wird.
Ich sehe aber ehrlich gesagt nicht ein, nach nicht einmal 2 vollen Jahren alles neu zu streichen, zumal der restliche Zustand des Appartements nicht gerade der Beste ist. (Boden hat Flecken ohne Ende, am Schreibtisch fehlt eine Schublade, Bad ist sehr alt)
Ich hoffe, ich bekomme hier Hilfe ![]()
Danke schon mal.