Auszug nach knapp 2 Jahren aus Wohnheim, Wände UND Decken streichen?

  • Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich meines Auszuges aus einem Studentenwohnheim.
    Ich werde nun nach knapp 2 Jahren dort ausziehen und soll nun Wände und Decken streichen.
    Weder die Wände noch Decke sind irgendwie dreckig oder vergilbt. Ich habe meist nur von Montag bis Freitag dort gewohnt und auch nur während der Vorlesungszeit.

    Im Mietvertrag steht:
    §17
    (1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das von ihm gemietete Appartement nach Maßgabe des ihm bei Übergabe des Mietobjekts ausgehändigten Abnahmeprotokolls zurückzugeben.
    (2) Insbesondere ist der Mieter daher dazu verpflichtet, rechtzeitig vor seinem Auszug mit dem Hausmeister des Studentenwohnheims einen Termin zur Rückgabe der Mietsache zu vereinbaren und dem Vermieter seine neue Anschrift mitzuteilen sowie die Mietsache in gründlichen gereinigtem Zustand zurückzugeben. Wände und Decken des Appartements müssen frisch gestrichen sein, widrigensfalls der Mieter damit rechnen muss, dass das Zimmer auf seine Kosten gestrichen wird.

    Ich sehe aber ehrlich gesagt nicht ein, nach nicht einmal 2 vollen Jahren alles neu zu streichen, zumal der restliche Zustand des Appartements nicht gerade der Beste ist. (Boden hat Flecken ohne Ende, am Schreibtisch fehlt eine Schublade, Bad ist sehr alt)

    Ich hoffe, ich bekomme hier Hilfe :)

    Danke schon mal.

  • Zitat

    Studentenwohnheim

    Da ist das Mietrecht so gut wie ausgehebelt.

    Zitat

    Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das von ihm gemietete Appartement nach Maßgabe des ihm bei Übergabe des Mietobjekts ausgehändigten Abnahmeprotokolls zurückzugeben.

    Und was besagt diese Protokoll?

  • Da ist das Mietrecht so gut wie ausgehebelt.

    Heißt, ich muss streichen?


    Und was besagt diese Protokoll?

    Das Zimmer muss einschließlich der Decke mit der Farbe "Alpina Weiß" deckend weiß gestrichen werden.

  • Hier bekommen Sie mit Sicherheit nicht das, was Sie unter Hilfe verstehen.
    Der § 17 ist in allen Absätzen korrekt und rechtlich würde ich diesen nicht beanstanden wollen.
    Sie haben das so auch unterschrieben und wollen sich vor eventuellen Konsequenzen drücken.
    Der Zeitraum ist völlig unmaßgeblich. Es kommt auf den Zustand der Wohnung an. Auch in zwei Jahren kann man daraus einen Saustall machen.
    Warten Sie erstmal die gemeinsame Begehung ab und dann sehen Sie weiter.

  • teibnepa:

    "Weder die Wände noch Decke sind irgendwie dreckig oder vergilbt."
    - Das sgst Du so in Deinem jugendlichen Leichtsinn.

    "Ich habe meist nur von Montag bis Freitag dort gewohnt und auch nur während der Vorlesungszeit."
    - Wayne interessiert's?

    "Im Mietvertrag steht:
    §17
    (1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das von ihm gemietete Appartement nach Maßgabe des ihm bei Übergabe des Mietobjekts ausgehändigten Abnahmeprotokolls zurückzugeben."
    - Du kannst also lesen...

    "(2) Insbesondere ist der Mieter daher dazu verpflichtet, rechtzeitig vor seinem Auszug mit dem Hausmeister des Studentenwohnheims einen Termin zur Rückgabe der Mietsache zu vereinbaren und dem Vermieter seine neue Anschrift mitzuteilen sowie die Mietsache in gründlichen gereinigtem Zustand zurückzugeben. Wände und Decken des Appartements müssen frisch gestrichen sein, widrigensfalls der Mieter damit rechnen muss, dass das Zimmer auf seine Kosten gestrichen wird."
    - Was ist da unklar?

    "Ich sehe aber ehrlich gesagt nicht ein,"
    - Wayne interessiert's?

    "nach nicht einmal 2 vollen Jahren alles neu zu streichen, zumal der restliche Zustand des Appartements nicht gerade der Beste ist. (Boden hat Flecken ohne Ende, am Schreibtisch fehlt eine Schublade, Bad ist sehr alt)"
    - Dann müsstest Du beweisen, dass dieser Zustand bei Beginn bereits so vorhanden war, denn eine Verbesserung kann der VM nicht verlangen.

  • Hallo teibnepa,

    Zitat

    Ich werde nun nach knapp 2 Jahren dort ausziehen und soll nun Wände und Decken streichen.
    Weder die Wände noch Decke sind irgendwie dreckig oder vergilbt. Ich habe meist nur von Montag bis Freitag dort gewohnt und auch nur während der Vorlesungszeit.

    Auch 5 Tage pro Woche und das über 2 Jahre können reichen um eine Wohnung sichtbar abzuwohnen. (Auch ohne rauchen)
    Tipp: Vereinbare einen Termin zur Vorabnahme mit dem Hausmeister, wo er sich schonmal alles anschaut. Er kann dir sicher zuverlässig Auskunft geben was noch zu tun ist.
    Das hebelt aber nicht die Klausel zum Streichen der Wohnung aus.

    Zitat

    Ich sehe aber ehrlich gesagt nicht ein, nach nicht einmal 2 vollen Jahren alles neu zu streichen, zumal der restliche Zustand des Appartements nicht gerade der Beste ist. (Boden hat Flecken ohne Ende, am Schreibtisch fehlt eine Schublade, Bad ist sehr alt)


    Ich hoffe das die aufgelisteten Schäden im Übergabeprotokoll zum Einzug vermerkt worden sind. Ansonsten kann der Vermieter Nachbesserung verlangen, denn dann bist du in der Beweispflicht um zu zeigen das die Schäden bereits zum Einzug da waren.
    Solche Themen sollten auch bereits bei der Vorabnahme angesprochen werden, um frühzeitig reagieren zu können.

    Zitat

    Das Zimmer muss einschließlich der Decke mit der Farbe "Alpina Weiß" deckend weiß gestrichen werden.


    Hier nur meine Meinung: Weiß streichen ja, aber eine Vorschrift zur Benutzung der Farbe eines best. Herstellers halte ich etwas weit hergeholt. Farben anderer Hersteller können das Gleiche leisten für weniger Geld, insbesondere wenn die Wände nicht zu stark vergilbt sind.

    So am Rande: Du wirst wohl ums streichen nicht herum kommen, also dann besser Zähne zusammenbeißen und durch... Ich gehe mal erfahrungsgemäß davon aus das die Studentenwohnung nicht gerade riesig ist. Schnapp dir nen paar Kumpels und nen Kasten Bier und ihr habt das Streichen innerhalb von einem Tag erledigt. Zusammen machts mehr Spaß und ist schnell erledigt. :D
    Mach alles gut sauber und die Wohnheimverwaltung wird dann bestimmt nichts zu beanstanden haben.
    Wenn es dann zu Übergabe kommt, lass dir alles schriftlich im Übergabeprotokoll festhalten damit alle Ungereimtheiten ausgeräumt sind.

  • Normale Antworten gibt es in diesem Forum wohl nicht oder?

    Danke und tschüss!

    Hallo,

    was Mieter so alles nicht einsehen, tztztz.

    Letztendlich, ja, hat man einen Vertrag unterschrieben, welchen man hoffentlich vorher gelesen hat.

    Sich nun in einem Forum, ja, die Absolution für eigenes Fehlverhalten holen zu wollen und auch noch den Beleidigten spielen, wenn man nicht das liest was man gerne lesen möchte, zeigt sehr gut, mit welchem Charakter man es zu tun hat.

    Na hoffentlich hat man dann vielleicht auch noch Jura studiert, dass würde dem ganzen Verhaltensprofil die Krone aufsetzen.

    Gruß

    BHShuber

  • ...
    (2) Insbesondere ist der Mieter daher dazu verpflichtet, rechtzeitig vor seinem Auszug mit dem Hausmeister des Studentenwohnheims einen Termin zur Rückgabe der Mietsache zu vereinbaren und dem Vermieter seine neue Anschrift mitzuteilen sowie die Mietsache in gründlichen gereinigtem Zustand zurückzugeben. Wände und Decken des Appartements müssen frisch gestrichen sein, widrigensfalls der Mieter damit rechnen muss, dass das Zimmer auf seine Kosten gestrichen wird.
    ..

    Hallo teibnepa,

    was ist denn an dem Passus im Vertrag nicht zu verstehen? Ich habe lange überlegt, es einfacher und eindeutiger zu formulieren, aber das geht nun wirklich nicht.

    Gruss
    H H


  • was ist denn an dem Passus im Vertrag nicht zu verstehen? Ich habe lange überlegt, es einfacher und eindeutiger zu formulieren, aber das geht nun wirklich nicht.

    Es geht garnicht ums "verstehen". Es ist schlichtweg Faulheit!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!