Hallo zusammen,
ich bewohne eine Mietwohnung mit folgenden Rahmendaten:
Wohnfläche: 53,80m2
Grundmiete: 450€
VZ. Betriebskosten: 92€
Zulage Schönheitsreparaturen: 44€
Im Mietvertrag heisst es:
Schönheitsreparaturen:
Die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) übernimmt der Vermieter. Der in der Miete enthaltene Kostensatz beträgt zur Zeit 9,76€/m2 Wohnfläche und Jahr.
Nun habe ich gelesen das nach § 28 II. BV, Instandhaltungskosten die Kosten nach oben gedeckelt sind?
(http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht…d139812,38.html)
"Trägt der Vermieter die Kosten dieser Schönheitsreparaturen, so dürfen sie höchstens mit 8,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr angesetzt werden."
Bedeutet das das die Klausel in meinem Mietvertrag ungültig ist?
Danke für euren Rat.