Hallo,
im Juni 2012 sind wir aus unserer vorherigen Wohnung ausgezogen.
Seitdem haben wir weder unsere Kaution zurückbekommen, noch die Nebenkostenabrechnung für 2011 und 2012.
Im Oktober 2014 hat mein Mann den Ex-Vermieter (einen Anwalt, der nur nebenbei ein Haus zur Vermietung unterhält) angerufen, um ihn auf die ausstehenden Zahlungen hinzuweisen.
Daraufhin meinte der erst mal, dass die Wohnungsübergabe ja so lange gedauert hätte, da müssen wir es hinnehmen, dass die Kaution später kommt. Das haben wir aber nicht hingenommen, da die Verzögerung einerseits vergleichsweise gering war (ich weiß es nicht mehr genau, irgendwas im Maß von 2 - 4 Wochen) und vor allem andererseits durch ihn verschuldet war, weil er während unseres Auszugs im Ski-Urlaub war und anschließend wegen eines Ski-Unfalls im Krankenhaus war. Sein nächstes Argument war, dass wir ja froh sein können, dass die Kaution für die von uns verursachten Schäden ausgereicht hätte.
Beim Auszug war uns eine Glas-Tischplatte runtergefallen (welche selbst ganz geblieben war), welche ein Loch im Laminat und in der Wand hinterließ. Außerdem hatte der Vermieter bemängelt, dass an einigen Stellen die Wand nachgeweist werden müsse, weil dort durch normale Abnutzung (insbesondere beim Bett im Kinderzimmer) die Tapete nicht mehr neuwertig war. Letzteres ist auch in Ordnung, der Mietvertrag beinhaltet "Die Mieter haben erforderlich werdende Schönheitsreparaturen wie Streichen und Tapezieren der Wände und Decken und Reinigen des Bodens spätestens zum Ende des Mietverhältnisses durchzuführen."
Da wir bereits umgezogen waren, hatten wir uns mit dem Vermieter geeinigt, dass dieser die Schäden auf Kosten der Kaution behebt.
Die Kaution, die wir ursprünglich bezahlt hatten, betrug 1.269,-€
Da ich nicht davon ausgegangen bin (und nicht davon ausgehe), dass die gesamte Kaution für die Beseitigung der Mängel benötigt wurde, wollten wir einen Nachweis der entstandenen Kosten.
Diese hatte mein Mann nochmals per SMS angemahnt und Anfang Januar hatten wir dann per Einschreiben mit einer Fristsetzung zum 31.01.2015 die Nachweise und die Überweisung der ausstehenden Kaution gefordert. Außerdem forderte er (wiederholt) die Zusendung der Nebenkostenabrechnung. Das Einschreiben ging bei dem Ex-Vermieter (laut Post) ein, von dem Vermieter kam jedoch keine Reaktion.
Am 02.02. rief mein Mann ihn nochmals an. Seine Reaktion "Ja, der Brief ist angekommen. Ich hatte noch keine Zeit, mich darum zu kümmern." und legte auf, ohne auch nur auf eine Reaktion meines Mannes zu warten. ![]()
Daraufhin schrieb mein Mann ihm noch mal eine SMS "Unsere Verbindung wurde getrennt." Er gab ihm in der SMS bescheid, dass wir noch bis Freitag auf eine Reaktion warten und dann am Montag (also heute) ihm einen Mahnbescheid zukommen lassen würden.
Wieder keine Reaktion.
Wegen der fehlenden Nebenkostenabrechnung bin ich bereits auf ein BGH-Urteil von 2005 gestoßen: BGH, Urteil vom 09.03.05, VIII ZR 57/04 (Nebenkostenabrechnung)
Nun bin ich aber unsicher, ob ein Mahnbescheid das richtige ist.
a) Welchen Betrag gebe ich beim Mahnbescheid an? Die gesamte Kaution?
b) Der Ex-Vermieter würde ja dem Mahnbescheid vermutlich teilweise widersprechen (was ja in Ordnung ist, wenn er sich dann endlich dazu äußert, in welchem Ausmaß er widerspricht und dies auch nachweist). Wer trägt dann (zu welchen Anteilen) die Mahnungskosten?
c) Sollte ich das Thema Kaution und das Thema Nebenkostenabrechnung in getrennten Mahnbescheiden unterbringen?
Meine Zweifel, ob ein Mahnverfahren überhaupt in Frage kommt, kommen daher, dass ich den eigentlichen Betrag, den ich von dem Ex-Vermieter einfordern will, ja gar nicht kenne.
Und laut der allwissenden wikipedia gilt ja auch "Der Anspruch darf nicht von einer Gegenleistung abhängig sein, die noch nicht erbracht wurde (§ 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)". Die Offenlegung der Rechnungen wird damit aber nicht gemeint sein... oder? Aber was wäre dann die richtige Reaktion?
Der Vermieter ist übrigens nicht geizig (na gut, vielleicht auch), sondern in erster Linie faul - so mein Eindruck.
Unsere Mietschuldenfreiheitsbescheinigung habe ich damals nur bekommen, weil ich dann nach mehrmaliger Aufforderung per Mail und Telefon mit einem Neugeborenen in seiner Kanzlei stand und sagte, dass ich diese erst verlasse, wenn ich diese Bescheinigung habe. (Ein Neugeborenes hätte ich wieder zur Verfügung. Nur wohnen wir ja inzwischen weiter weg, sodass ich das diesmal gern vermeiden würde...)
Unsere Nachbarin hatte mehrfach einen Mangel in der Wohnung angemahnt und anschließend monatelang die Miete gekürzt, ohne dass er es überhaupt bemerkt hätte...
Schönen Dank im Voraus!
Maria