Folgender Sachverhalt:
Aufgrund eines notwendigen sofortigen Auszugs aus der ehelichen Wohnung wurden einige Kisten und Kleidersäcke bei einem hilfsbereiten Bekannter untergestellt. Einige im Keller, andere in der Wohnung.
Jetzt steigt ihm seine Vermieterin, die im selben Haus wohnt aufs Dach und verlangt die sofortige Entfernung der Umzugskartons und Kleidersäcke aus der Wohnung , sonst käme sie mit der Polizei wieder und würde die Sachen vor die Tür werfen.
Ferner droht sie dem Mieter mit der fristlosen Kündigung der Wohnung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vermieterin dazu irgendein Recht hat.
Es handelt sich ausdrücklich nur um Unterstellen von Kisten und Kleidersäcken. Es wird keine Person beherbergt, nichtmal für eine Nacht.
Für sachdienliche Hinweise , sehr gerne auch mit Rechtsquelle wäre ich sehr dankbar.