Nebenkostengutschrift ohne erstattung

  • Hallo,

    Ein Jahr nach unserem Auszug bekamen wir Anfang November 2014 unsere Nebenkostenabrechnung zugesandt.
    Im Brief war ein Guthaben vermerkt und wir sollten, falls eine Nachzahlung fällig wäre, diese innerhalb 30 Tagen begleichen.
    Ich telefonierte mit der Immobilienfirma und fragte wann wir unser Geld bekommen könnten da wir keine Nachzahlung hätten.
    Diese verwieß mich auf einen Monat Einspruchsfrist und beendete das Gespräch.
    Innerhalb des Monats wechselte nun die Immobilienfirma und diese sagte nun das müsse neu geprüft werden, man würde der anderen Firma nicht Vertrauen, war vom Vermieter zu erfahren. Jedoch haben wir nie eine schriftliche Mitteilung bekommen das es sich verzögert.

    Frage:
    1. ist es Rechtens vom Vermieter eine neue Nebenkosteabrechnung zu verlangen wenn er glaubt das vielleicht Fehler in der Berechnng sind oder gilt § 286 III 1 BGB wo geregelt ist das der Vermieter spätestens 30 Tage nach Zugang der Abrechnung beim Mieter in Verzug kommt, wenn er das Guthaben nicht überweist.

    1.1 Wie lang darf die Neuberechnung dauern?

    2. kann man für diese Verzögerung Schadenersatz fordern zb in form von Zinsen zb wird der Vermieter zur Zahlung verurteilt, muss er das Erstattungsguthaben nebst Verzugszinsen (5 % über dem Basiszinssatz) entrichten.

    MFG Burtzel

  • Wenn ein Guthaben ausgewiesen ist, dann ist der Betrag umgehend zu überweisen.
    Stellt sich bis zum Jahresletzten noch eine Korrektur ein, kann diese vorgenommen werden.
    Im neuen Jahr bräuchten Sie keine Nachzahlung zu leisten, jedoch das Guthaben an Sie wäre auszuzahlen.
    Sie sollten der Firma eine Mahnschreiben schicken mit der Drohung eines eventellen gerichtlichen Mahnbescheides.
    Spätestens dann werden sie ihren Hintern bewegen müssen.

  • Burtzel:

    "Ein Jahr nach unserem Auszug bekamen wir Anfang November 2014 unsere Nebenkostenabrechnung zugesandt."
    - Wann genau war der Auszug?

    "Im Brief war ein Guthaben vermerkt und wir sollten, falls eine Nachzahlung fällig wäre, diese innerhalb 30 Tagen begleichen."
    - Muss ich das verstehen können?

    "Ich telefonierte mit der Immobilienfirma und fragte wann wir unser Geld bekommen könnten da wir keine Nachzahlung hätten.
    Diese verwieß mich auf einen Monat Einspruchsfrist und beendete das Gespräch."
    - Wer war Euer VERMIETER?

    "ist es Rechtens vom Vermieter eine neue Nebenkosteabrechnung zu verlangen wenn er glaubt das vielleicht Fehler in der Berechnng sind"
    - Neue oder Korrektur Ja.

    "Wie lang darf die Neuberechnung dauern?"
    - Weiss ich nicht genau, längstens jedoch bis ein Jahr nach Ende des üblichen Abrechnungszeitraums der Immobilie (oftmals das Kj.).

    "kann man für diese Verzögerung Schadenersatz fordern zb in form von Zinsen zb wird der Vermieter zur Zahlung verurteilt, muss er das Erstattungsguthaben nebst Verzugszinsen (5 % über dem Basiszinssatz) entrichten."
    - Fordern kannste... Übrigens nicht % über, sondern Prozentpunkte über.

    "Kann man dies mit § irgendwie Untermauern?"
    - Versuche es mal mit § 288 (1) BGB.

    "sollte dieses Schriftstück an die Immofirma oder an Vermieter gehen?"
    - An den Vertragspartner des Mieters.

  • Kann man dies mit § irgendwie Untermauern?
    sollte dieses Schriftstück an die Immofirma oder an Vermieter gehen?

    Hallo,

    wofür brauchst du Paragraphen. Die schulden dir Geld und das steht dir zu. Kolinum schreibt doch ganz richtig, dass du jetzt ultimative Zahlungsaufforderung schicken mußt - und zwar an den, der in deinem Mietvertrag steht.

    Gruss
    H H

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