Fristlose Kündigung angedroht

  • Hallo,

    ich bin Hartz 4 Empfänger und lebe in einer ein Zimmer Wohnung.

    Mein Bruder ist ein Rückwanderer aus Spanien. Er ist am 29.01.2015 aus Spanien zurück gekommen und vorerst bei mir unter gekommen. Wir haben sofort die Stadtverwaltung darüber informiert das er vorübergehend, für ca. 3 - 5 Wochen, bei mir Wohnt bis er eine neue Wohnung gefunden hat. Die Hausverwaltung haben wir per Mail am 05.02.2015 über die Situation informiert. Am 06.02.2015 habe ich einen Brief der Hausverwaltung bekommen in dem steht das die Hausverwaltung dies nicht genehmigt hat und die Wohnung nicht für zwei Personen gedacht ist. Ich soll sofort dafür sorgen das mein Bruder auszieht, ansonsten würde ich ein Fristlose Kündigung erhalten. Was soll ich jetzt tun? Ist das überhaupt rechtens was die Hausverwaltung mir da androht?

    Vielen Dank

    Helge

  • Sie können zu jeder Zeit vorübergehend Besuch empfangen.
    Überschreitet der Besuch allerdings Grenzen wäre eine Kündigung seitens des Vermieters berechtigt.
    Da aber erst 1 Woche vergangen ist, kannman immer noch von einem Besuch ausgehen.
    Nichtdestotrotz sollten Sie aber noch diesen Monat eine Bleibe finden.

  • helgekeck:

    "Am 06.02.2015 habe ich einen Brief der Hausverwaltung bekommen in dem steht das die Hausverwaltung dies nicht genehmigt hat und die Wohnung nicht für zwei Personen gedacht ist. Ich soll sofort dafür sorgen das mein Bruder auszieht, ansonsten würde ich ein Fristlose Kündigung erhalten."
    - Das ist dummes Zeugs. Zunächst müssten sie Dich abmahnen, und eine Fristlose wäre sowas wie mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen.

    "Was soll ich jetzt tun?"
    - Hier Dich schlau lesen bei Deinem Freund: https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=mietrecht+vor%C3%BCbergehender+besuch&gbv=2&oq=mietrecht+vor%C3%BCbergehender+besuch&gs_l=heirloom-hp.12...2531.12297.0.15625.32.13.0.19.19.0.203.1611.0j12j1.13.0.msedr...0...1ac.1.34.heirloom-hp..6.26.1907.zRAQPqRHFAw

  • Hallo,

    ich bin Hartz 4 Empfänger und lebe in einer ein Zimmer Wohnung.

    Mein Bruder ist ein Rückwanderer aus Spanien. Er ist am 29.01.2015 aus Spanien zurück gekommen und vorerst bei mir unter gekommen. Wir haben sofort die Stadtverwaltung darüber informiert das er vorübergehend, für ca. 3 - 5 Wochen, bei mir Wohnt bis er eine neue Wohnung gefunden hat. Die Hausverwaltung haben wir per Mail am 05.02.2015 über die Situation informiert. Am 06.02.2015 habe ich einen Brief der Hausverwaltung bekommen in dem steht das die Hausverwaltung dies nicht genehmigt hat und die Wohnung nicht für zwei Personen gedacht ist. Ich soll sofort dafür sorgen das mein Bruder auszieht, ansonsten würde ich ein Fristlose Kündigung erhalten. Was soll ich jetzt tun? Ist das überhaupt rechtens was die Hausverwaltung mir da androht?

    Vielen Dank

    Helge

    Hallo,

    hier lesen:

    AnwaltOnline Mietrecht >> Tipps von A - Z >> Besuch in der eigenen Wohnung

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    ich bin Hartz 4 Empfänger und lebe in einer ein Zimmer Wohnung.
    ...Wir haben sofort die Stadtverwaltung darüber informiert das er vorübergehend, für ca. 3 - 5 Wochen, bei mir Wohnt bis er eine neue Wohnung gefunden hat. Die Hausverwaltung haben wir per Mail am 05.02.2015 über die Situation informiert.....
    Vielen Dank Helge

    manchmal einfach die Beine stillhalten :cool:

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